KWMBeibl Nr.1*/2003
14. Januar 2003
Sprechzeiten zur Schulberatung an den Schulen und staatlichen
Schulberatungsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht
und Kultus vom 5. Dezember 2002 Nr. VI/9 - S 4305 - 6/123740 o. V.
(Internet-Adressen u.ä. berichtigt)
Schulberatung ist ein Teil der schulischen Erziehungsaufgabe. Die Beratung
von Schülern und Eltern ist daher Aufgabe einer jeder Schule und einer
jeder Lehrkraft. Die Beratung soll den Schülern helfen, eine ihren
erkennbaren Fähigkeiten und ihrer inneren Berufung entsprechende schulische
Bildung und Förderung zu erhalten. Für die Aufgaben der Schulberatung,
die über den Bereich einer Schule hinausgehen, sind staatliche Schulberatungsstellen
eingerichtet. Sie stehen in Verbindung mit allen Schulen ihres Zuständigkeitsbezirkes
und sind Informationsstellen für die Öffentlichkeit.
Schulberatung ist für die Ratsuchenden freiwillig, vertraulich
und kostenlos; sie kann auch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
in Anspruch genommen werden, die eine schulische Ausbildung in Bayern erstmals
oder erneut beginnen wollen.
Die Aufgaben der Schulberatung in Bayern sind in der Bekanntmachung
vom 29. Oktober 2001 (KMBl I Br. 22/2001) geregelt. In dieser Bekanntmachung
sind auch die Aufgaben der Beratungslehrkräfte und der Schulpsychologen
geregelt.
Zusätzlich zu der Schulberatungsstelle wird für jede Schule
eine Beratungslehrkraft bestellt und für eine oder mehrere Schulen
ein Schulpsychologe. Sie beraten die Schüler und Erziehungsberechtigten
der Schüler ihrer Schule bzw. ihrer Schulen in Fragen der Schullaufbahnwahl,
und bei pädagogisch- psychologischen Fragen, wie Lern- und Leistungsschwierigkeiten,
Verhaltensauffälligkeiten oder schulischen Konflikten. Beratungslehrkräfte
und Schulpsychologen haben auf der Grundlage ihrer Aus-, Fort-, und Weiterbildung
bei der Erfüllung dieser Aufgaben unter-schiedliche Schwerpunkte in
den einzelnen Bereichen.
Name und Sprechzeiten der Beratungslehrkraft und des zuständigen
Schulpsychologen werden in den Schulen durch Aushang bekannt gegeben.
Die staatliche Schulberatungsstelle erfüllt in ihrem Zuständigkeitsbezirk
die Aufgaben einer zentralen Beratungsstelle. Dabei ist sie zuständig
für alle Schulen dieses Bezirks und Ansprechpartner für Ratsuchende
in schulischen Fragen. Der Leiter der staatlichen Schulberatungsstellen
ist als Schulberater tätig.
Die Aufgaben der Schulberatungsstelle sind insbesondere
-
die Schullaufbahnberatung,
-
die pädagogisch-psychologische Beratung,
-
die Beratung von Schule und Lehrkräften,
-
die fachliche Betreuung der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen,
-
die Zusammenarbeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit schulischen und
außerschulischen Einrichtungen und
-
die Information der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Schulen
in Fragen der Schullaufbahnwahl.
Mit jedem Leiter einer staatlichen Schulberatungsstelle arbeiten in den
staatlichen Schulberatungsstellen, zum Teil auch auf der Ebene der Staatlichen
Schulämter oder im Bereich mehrerer Schulen, staatliche Schulpsychologen
zusammen.
Die Anschriften, Telefonnummern und Sprechzeiten der staatlichen Schulberatungsstellen
werden in allen Schulen durch Aushang den Lehrkräften, Eltern und
Schülern bekannt gegeben. Für die persönliche Beratung an
den staatlichen Schulberatungsstellen ist in der Regel eine telefonische
Voranmeldung nötig; dabei können auch Termine außerhalb
der nachstehend angegebenen Sprechzeiten vereinbart werden. Im Allgemeinen
wird die Beratung durch die Beratungslehrkraft der Schule vorausgehen.
Die Schulen unterrichten die zuständige Schulberatungsstelle jährlich
in den ersten Monaten des Schuljahres über ihre besonderen pädagogischen
Angebote (z. B. Nachmittagsbetreuung, Förderung behinderter Kinder
an allgemeinen Schulen).
Die staatlichen Schulberatungsstellen sind zum Teil über die angegebenen
Telefonsprechzeiten hinaus während der üblichen Bürozeit
telefonisch erreichbar, insbesondere zur Voranmeldung für eine Beratung
und zur Anforderung von Merkblättern über die verschiedenen Schularten.
Sprechstunden finden auch während eines Teils der Ferien statt.
Anschrift
|
Sprechzeiten
des staatlichen Schulberaters
|
Telefonsprechzeiten des staatlichen
Schulberaters
|
Staatlicher Schulberater für Oberbayern-Ost
Rektor Dr. Franz Knoll
Beetzstraße 4
81679 München
Tel. 089/98 29 55 10
Fax 089/98 29 55 33
sbost@t-online.de
http://www.schulberatung.bayern.de
(Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land,
Ebersberg, Erding, Freising, Miesbach,
Mühldorf a. Inn, Rosenheim, Traunstein
sowie Stadt Rosenheim)
|
Dienstag
10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 15.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr |
Montag 8.00 - 9.00 Uhr
Mittwoch 14.00 - 15.00 Uhr
Freitag 8.00 - 9.00 Uhr |
Staatlicher Schulberater für Oberbayern-West
Studiendirektor Werner Honal
Beetzstraße 4
81679 München
Tel. 089/98 29 55 20
Fax 089/98 29 55 33
sbwest@t-online.de
http://www.sbwest.de
(Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau,
Eichstätt, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Parten-
kirchen, Landsberg a. Lech, Neuburg-Schroben-
hausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Starnberg,
Weilheim-Schongau sowie Stadt Ingolstadt)
|
Dienstag , Mittwoch, Donnerstag: nach tel. Vereinbarung |
Montag 10.00 - 11.00 Uhr
Mittwoch 11.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 10.00 Uhr |
Staatlicher Schulberater für München
Rektor Dipl.Psych. Dr. Rudolf Hänsel
Pündterplatz 5
80803 München
Tel. 089/38 38 49 50
Fax 089/38 38 49 88
http://www.schulberatung-muenchen.de
sbmuc@schulberatung-muenchen.de
(Landeshauptstadt München und Landkreis München)
|
Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag 14.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch 11.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 10.00 Uhr |
Staatlicher Schulberater für Niederbayern
Studiendirektor Johann Huber
Hans-Leinberger-Gymnasium
Jürgen-Schumann-Straße 20
84034 Landshut
Tel. 0871/9 62 60 30
Fax 0871/9 62 60 34
http://www.schulberatung.bayern.de
sbndb@t-online.de |
Montag 8.00 - 10.00 Uhr
13.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 14.00 Uhr |
Montag 8.00 - 9.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 14.00 Uhr |
Staatlicher Schulberater für die Oberpfalz
Studiendirektor Helmut Jüngling
Albertus-Magnus-Gymnasium
Hans-Sachs-Straße 2
93049 Regensburg
Tel. 0941/2 20 36
Fax 0871/2 20 37
(Sekretariat des Gymnasiums: 5 07 40 42)
http://www.schulberatung.bayern.de
sbopf@schulberatung-oberpfalz.de |
Montag 10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr
15.00 - 17.00 Uhr
|
Montag 15.00 - 17.00 Uhr
Freitag 10.00 - 12.00 Uhr |
Staatlicher Schulberater für Oberfranken
Studiendirektor Werner Tauscher
Theaterstr. 8
95028 Hof/Saale
Tel.: 09281/14 00 360
Fax.:09281/14 00 382
http://www.sb-ofr.de
mail@sb-ofr.de |
Montag 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 10.30 Uhr
Freitag 8.30 - 10.30 Uhr |
Montag 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 10.30 Uhr
Freitag 8.30 - 10.30 Uhr |
Staatlicher Schulberater für Mittelfranken
Studiendirektorin Ursula Häußler
Sulzbacher Straße 45
90489 Nürnberg
Tel.: 0911/5 86 76 10
Fax: 0911/5 86 76 15
http://www.schulberatung.bayern.de
sbmfr@freenet.de |
Montag 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr
Freitag 10.00 - 11.00 Uhr |
Montag 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 10.00 - 12.00 Uh
Donnerstag 14.00 - 15.00 Uhr
Freitag 11.00 - 12.30 Uhr |
Staatlicher Schulberater für Unterfranken
Studiendirektor Klaus Kessler
Voglerstr. 26
97074 Würzburg
Tel.: 0931/79 68 70
Fax: 0931/79 68 77
http://www.schulberatung.bayern.de
sbufr@t-online.de |
Montag 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 11.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 11.00 Uhr |
Montag 10.00 - 11.00 Uhr
Mittwoch 10.00 - 11.00 Uhr
Freitag 9.00 - 10.00 Uhr |
Staatlicher Schulberater für Schwaben
Studiendirektor Georg Mayr
Hallstr. 9
86150 Augsburg
Postanschrift: Holbein-Gymnasium
Hallstr. 10
Tel. 0821/5 09 16-0
Fax: 0821/5 09 16-12
http://www.schulberatung.bayern.de
sbschw@as-netz.de
|
Montag 15.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 10.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 10.30 - 12.30 Uhr |
Montag 8.45 - 9.15 Uhr, 17.00 - 17.30 Uhr
Dienstag 9.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 10.00 Uhr
Freitag 9.00 - 10.00 Uhr
|
Die Bekanntmachung vom 5. Oktober 2001 (VI/9 - S4305 - 6/101131) wird
hiermit aufgehoben.
Dr. Berggreen-Merkel
Ministerialdirigentin
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