KWMBeibl Nr.1*/2003 14. Januar 2003

 Sprechzeiten zur Schulberatung an den Schulen und staatlichen Schulberatungsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Dezember 2002 Nr. VI/9 - S 4305 - 6/123740 o. V.

(Internet-Adressen u.ä. berichtigt)

Schulberatung ist ein Teil der schulischen Erziehungsaufgabe. Die Beratung von Schülern und Eltern ist daher Aufgabe einer jeder Schule und einer jeder Lehrkraft. Die Beratung soll den Schülern helfen, eine ihren erkennbaren Fähigkeiten und ihrer inneren Berufung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten. Für die Aufgaben der Schulberatung, die über den Bereich einer Schule hinausgehen, sind staatliche Schulberatungsstellen eingerichtet. Sie stehen in Verbindung mit allen Schulen ihres Zuständigkeitsbezirkes und sind Informationsstellen für die Öffentlichkeit.
Schulberatung ist für die Ratsuchenden freiwillig, vertraulich und kostenlos; sie kann auch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Anspruch genommen werden, die eine schulische Ausbildung in Bayern erstmals oder erneut beginnen wollen.

Die Aufgaben der Schulberatung in Bayern sind in der Bekanntmachung vom 29. Oktober 2001 (KMBl I Br. 22/2001) geregelt. In dieser Bekanntmachung sind auch die Aufgaben der Beratungslehrkräfte und der Schulpsychologen geregelt.
Zusätzlich zu der Schulberatungsstelle wird für jede Schule eine Beratungslehrkraft bestellt und für eine oder mehrere Schulen ein Schulpsychologe. Sie beraten die Schüler und Erziehungsberechtigten der Schüler ihrer Schule bzw. ihrer Schulen in Fragen der Schullaufbahnwahl, und bei pädagogisch- psychologischen Fragen, wie Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten oder schulischen Konflikten. Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen haben auf der Grundlage ihrer Aus-, Fort-, und Weiterbildung bei der Erfüllung dieser Aufgaben unter-schiedliche Schwerpunkte in den einzelnen Bereichen.
Name und Sprechzeiten der Beratungslehrkraft und des zuständigen Schulpsychologen werden in den Schulen durch Aushang bekannt gegeben.

Die staatliche Schulberatungsstelle erfüllt in ihrem Zuständigkeitsbezirk die Aufgaben einer zentralen Beratungsstelle. Dabei ist sie zuständig für alle Schulen dieses Bezirks und Ansprechpartner für Ratsuchende in schulischen Fragen. Der Leiter der staatlichen Schulberatungsstellen ist als Schulberater tätig. 
Die Aufgaben der Schulberatungsstelle sind insbesondere

  • die Schullaufbahnberatung,
  • die pädagogisch-psychologische Beratung,
  • die Beratung von Schule und Lehrkräften,
  • die fachliche Betreuung der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen,
  • die Zusammenarbeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit schulischen und außerschulischen Einrichtungen und
  • die Information der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Schulen in Fragen der Schullaufbahnwahl.
Mit jedem Leiter einer staatlichen Schulberatungsstelle arbeiten in den staatlichen Schulberatungsstellen, zum Teil auch auf der Ebene der Staatlichen Schulämter oder im Bereich mehrerer Schulen, staatliche Schulpsychologen zusammen.

Die Anschriften, Telefonnummern und Sprechzeiten der staatlichen Schulberatungsstellen werden in allen Schulen durch Aushang den Lehrkräften, Eltern und Schülern bekannt gegeben. Für die persönliche Beratung an den staatlichen Schulberatungsstellen ist in der Regel eine telefonische Voranmeldung nötig; dabei können auch Termine außerhalb der nachstehend angegebenen Sprechzeiten vereinbart werden. Im Allgemeinen wird die Beratung durch die Beratungslehrkraft der Schule vorausgehen.

Die Schulen unterrichten die zuständige Schulberatungsstelle jährlich in den ersten Monaten des Schuljahres über ihre besonderen pädagogischen Angebote (z. B. Nachmittagsbetreuung, Förderung behinderter Kinder an allgemeinen Schulen).

Die staatlichen Schulberatungsstellen sind zum Teil über die angegebenen Telefonsprechzeiten hinaus während der üblichen Bürozeit telefonisch erreichbar, insbesondere zur Voranmeldung für eine Beratung und zur Anforderung von Merkblättern über die verschiedenen Schularten. Sprechstunden finden auch während eines Teils der Ferien statt.
 
 
Anschrift
Sprechzeiten 
des staatlichen Schulberaters
Telefonsprechzeiten des     staatlichen Schulberaters
Staatlicher Schulberater für Oberbayern-Ost
Rektor Dr. Franz Knoll
Beetzstraße 4
81679 München
Tel. 089/98 29 55 10
Fax 089/98 29 55 33
sbost@t-online.de
http://www.schulberatung.bayern.de

 (Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land,
Ebersberg, Erding, Freising, Miesbach,
Mühldorf a. Inn, Rosenheim, Traunstein
sowie Stadt Rosenheim)
 

  Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr

  Mittwoch 15.00 - 16.00 Uhr

  Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

  Montag 8.00 - 9.00 Uhr

  Mittwoch 14.00 - 15.00 Uhr

  Freitag 8.00 - 9.00 Uhr

Staatlicher Schulberater für Oberbayern-West
Studiendirektor Werner Honal
Beetzstraße 4
81679 München
Tel. 089/98 29 55 20
Fax 089/98 29 55 33
sbwest@t-online.de
http://www.sbwest.de

 (Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau,
Eichstätt, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Parten-
kirchen, Landsberg a. Lech, Neuburg-Schroben-
hausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Starnberg,
Weilheim-Schongau sowie Stadt Ingolstadt)
 

Dienstag , Mittwoch, Donnerstag: nach tel. Vereinbarung Montag 10.00 - 11.00 Uhr

Mittwoch 11.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 9.00 - 10.00 Uhr

Staatlicher Schulberater für München
Rektor Dipl.Psych. Dr. Rudolf Hänsel
Pündterplatz 5
80803 München
Tel. 089/38 38 49 50
Fax 089/38 38 49 88
http://www.schulberatung-muenchen.de
sbmuc@schulberatung-muenchen.de

(Landeshauptstadt München und Landkreis München)
 

Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr

Dienstag 14.00 - 15.00 Uhr 

Mittwoch 11.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 9.00 - 10.00 Uhr

Staatlicher Schulberater für Niederbayern
Studiendirektor Johann Huber
Hans-Leinberger-Gymnasium
Jürgen-Schumann-Straße 20
84034 Landshut
Tel. 0871/9 62 60 30
Fax 0871/9 62 60 34
http://www.schulberatung.bayern.de
sbndb@t-online.de
Montag 8.00 - 10.00 Uhr 
13.00 - 14.00 Uhr

Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 14.00 Uhr

Montag 8.00 - 9.00 Uhr

Mittwoch 9.00 - 10.00 Uhr

Donnerstag 13.00 - 14.00 Uhr

Staatlicher Schulberater für die Oberpfalz
Studiendirektor Helmut Jüngling
Albertus-Magnus-Gymnasium
Hans-Sachs-Straße 2
93049 Regensburg
Tel. 0941/2 20 36
Fax 0871/2 20 37
(Sekretariat des Gymnasiums: 5 07 40 42)
http://www.schulberatung.bayern.de
sbopf@schulberatung-oberpfalz.de
Montag 10.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr
     15.00 - 17.00 Uhr

 

Montag 15.00 - 17.00 Uhr

Freitag 10.00 - 12.00 Uhr

Staatlicher Schulberater für Oberfranken
Studiendirektor Werner Tauscher
Theaterstr. 8
95028 Hof/Saale
Tel.: 09281/14 00 360
Fax.:09281/14 00 382
http://www.sb-ofr.de
mail@sb-ofr.de
Montag 15.00 - 17.00 Uhr

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 9.00 - 10.30 Uhr

Freitag 8.30 - 10.30 Uhr 

Montag 15.00 - 17.00 Uhr

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 9.00 - 10.30 Uhr

Freitag 8.30 - 10.30 Uhr

Staatlicher Schulberater für Mittelfranken
Studiendirektorin Ursula Häußler
Sulzbacher Straße 45
90489 Nürnberg
Tel.: 0911/5 86 76 10
Fax: 0911/5 86 76 15
http://www.schulberatung.bayern.de
sbmfr@freenet.de
Montag 14.00 - 15.00 Uhr

Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr

Freitag 10.00 - 11.00 Uhr

Montag 10.00 - 12.00 Uhr

Dienstag 10.00 - 12.00 Uh

Donnerstag 14.00 - 15.00 Uhr

Freitag 11.00 - 12.30 Uhr

Staatlicher Schulberater für Unterfranken
Studiendirektor Klaus Kessler
Voglerstr. 26
97074 Würzburg
Tel.: 0931/79 68 70
Fax: 0931/79 68 77
http://www.schulberatung.bayern.de
sbufr@t-online.de
Montag 15.00 - 17.00 Uhr

Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch 11.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 10.00 - 11.00 Uhr

Montag 10.00 - 11.00 Uhr

Mittwoch 10.00 - 11.00 Uhr

Freitag 9.00 - 10.00 Uhr

Staatlicher Schulberater für Schwaben
Studiendirektor Georg Mayr
Hallstr. 9
86150 Augsburg
Postanschrift: Holbein-Gymnasium
Hallstr. 10
Tel. 0821/5 09 16-0
Fax: 0821/5 09 16-12
http://www.schulberatung.bayern.de
sbschw@as-netz.de 
Montag 15.00 - 17.00 Uhr 

Dienstag 10.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag 10.30 - 12.30 Uhr

Montag 8.45 - 9.15 Uhr, 17.00 - 17.30 Uhr
 

Dienstag 9.00 - 10.00 Uhr
 

Donnerstag 9.00 - 10.00 Uhr
Freitag 9.00 - 10.00 Uhr
 

Die Bekanntmachung vom 5. Oktober 2001 (VI/9 - S4305 - 6/101131) wird hiermit aufgehoben.

Dr. Berggreen-Merkel

Ministerialdirigentin