Aus dem Tätigkeitsbericht 2003 der neun staatlichen Schulberatungsstellen Bayerns:

 

Werner Tauscher

Aufstieg durch berufliche Bildung

 

Anlass ist ein Beratungsfall: Ein Auszubildender im 2. Lehrjahr kommt zum Beratungslehrer: „In der Schule habe ich mich wenig angestrengt, deshalb schlechte Noten erzielt. Jetzt merke ich, dass ich etwas kann, habe jetzt auch wieder Interesse am Lernen. Welche Aufstiegschancen gibt es für mich nach der Lehre?“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Berufsschule vermittelt fachtheoretische Kenntnisse für den jeweiligen Beruf und fördert die Allgemeinbildung der Schüler.

Berufsfachschulen vermitteln eine abgeschlossene Berufsausbildung. Der Unterricht umfasst auch die Berufspraxis.

Es wäre nun zu klären,

-     ob der Ratsuchende eher den Weg über die berufliche Schiene sucht (siehe Schaubild: Fachschulen, Fachakademien) oder

-     ob er eher den schulischen Weg beschreiten will (siehe Schaubild: Berufsoberschule),

-     ob er einen mittleren Schulabschluss bereits besitzt,

-     ob er ihn über seinen Berufsabschluss erwerben wird (entsprechend gute Leistungen),

-     ob er ohne diesen mittleren Abschluss weitermachen will.

 

Hier sollen zuerst die Möglichkeiten über die berufliche Schiene dargestellt werden.

Erste Möglichkeit (Fachschule):

Voraussetzung für die Aufnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr. Danach kann man in eine Fachschule eintreten (z. B. Technikerschulen, Meisterschulen, sonstige Fachschulen) - Zuerkennung der Fachschulreife nach einem Jahr (ist gleich mittlerer Schulabschluss, wenn nicht bereits vorhanden), Teilnahme an der Abschlussprüfung der Fachschule und der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife, nach bestandener Vorprüfung an der FH Wechsel an die Hochschule in einen eingeschränkten Fachbereich oder nach Abschluss der Fachhochschule allgemeine Hochschulreife.

Anforderungen der Ergänzungsprüfung:

Die Bedingungen sind abhängig davon, ob eine fachgebundene Fachhochschulreife oder eine allgemeine Fachhochschulreife erzielt werden soll, und von der besuchten Fachschule. Hier muss eine Beratung an der jeweiligen Fachschule erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Diese Ergänzungsprüfung ist in ihren Anforderungen sehr differenziert:

 

 

Man unterscheidet bei Bewerbern von Fachschulen:

a) Bewerber im letzten Schuljahr einer mindestens zweijährigen Fachschule mit staat­li­cher Abschlussprüfung mit Ausbildungsbeginn ab Schuljahr 2000/2001

b) Absolventen von Fachschulen mit staatlicher Abschlussprüfung und ihnen gleichgestellte Bewerber (Abschlüsse vor 2002)

Es gibt nun fünf verschiedene Hochschulreifen, die erworben werden können:

-     Allgemeine Hochschulreife (BOS mit 2. Fremdsprache oder abgeschlossenes FH-Stu­di­um)

-     Fachgebundene Hochschulreife (BOS oder Zwischenprüfung FH)

-     Allgemeine Fachhochschulreife (FOS, FS + Ergänzungsprüfung ab 2002)

-     Auf Bayern beschränkte Fachhochschulreife (FS + Ergänzungsprüfung)

-     Auf Bayern beschränkte fachgebundene Fachhochschulreife (FS + Ergprfg)

 

Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife:

Bewerber a:

Zusatzprüfung nur in Mathematik (technische Ausbildungsrichtungen) oder in Englisch (nichttechnische Ausbildungsrichtungen), die anderen Fächer werden aus dem Fachschulzeugnis übernommen. Die Fächer Mathematik oder Englisch werden an der Fachschule bereits auf FOS-Niveau unterrichtet.

Bewerber b:

Lehrgang mit 120 Std. Deutsch, 120 Std. Englisch, 240 Std. Mathematik und 80 Std. Sozialkunde mit Jahresfortgangsnoten und Zusatzprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik

Lehrgänge werden zur Zeit angeboten von der Technikerfachschule, Deroystr. 1 in München und der Technikerfachschule, Äußere Bayreuther Str. 8 in Nürnberg.

Erwerb der auf Bayern beschränkten Fachhochschulreife ist notwendig für den Personenkreis der Bewerber unter b)

Zusatzprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik ohne Lehrgang!

 

Erwerb der fachgebundenen Fachhochschulreife auf Bayern beschränkt:

Möglich für den Bewerberkreis a) und b) durch eine Zusatzprüfung in Deutsch und Mathematik (technisch Ausbildungsrichtungen) oder Deutsch und Englisch (nichttechnische Ausbildungsrichtungen)

Bei Bewerbern nach a) wird das Prüfungsfach Deutsch erlassen.

 

Zweite Möglichkeit (Fachakademie):

Voraussetzung für die Aufnahme ist ein mittlerer Schulabschluss und eine einschlägige berufliche Vorbildung oder eine entsprechende Technikerprüfung oder eine der Fachakademie entsprechende Meisterprüfung. Teilnahme und Bestehen der Abschlussprüfung an der Fachakademie und der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife. Absolventen, die sowohl im Abschlusszeugnis der Fachakademie als auch im Zeugnis der Fachhochschulreife die Gesamtnote „sehr gut“ erzielen, erwerben hierdurch die fachgebundene Hochschulreife.

Ansonsten gelten die Aussagen wie unter Fachschulen.

Anforderung der Ergänzungsprüfung:

Abhängig davon, welche Art der Fachakademie besucht wurde und welche Art der Fachhochschulreife erzielt werden soll. Hier ist eine Beratung vor Ort notwendig. Im Wesentlichen gelten die Bestimmungen wie bei Fachschulen.

Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern bieten Lehrgänge an, die zur Meisterprüfung oder zum Betriebswirt, Bilanzbuchhalter, Fachkauffrau, Fachwirt, Verkaufsleiter, Wirtschaftsassistentin oder Wirtschaftsinformatiker führen, den mittleren Schulabschluss beinhalten und dann Voraussetzung für eine der genannten beruflichen oder schulischen Laufbahnen sein können.

Natürlich sind hier auch Firmengründungen möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

 

Zugang zur Berufsoberschule ohne mittleren Berufsabschluss:

Hier gibt es nur die Möglichkeit einer Aufnahmeprüfung für die Aufnahme in die Vorstufe. Diese Vorstufe ist eine Vollzeitklasse mit z. B. 7 WoStd Deutsch, 8 WoStd Englisch und 8 WoStd Mathematik. Dabei muss in Deutsch, Englisch und Mathematik ein Notendurchschnitt von mindestens 3,7 erzielt werden. Diese Möglichkeit ist sehr problematisch, es müsste eine konsequente Vorbereitung für diese Prüfung durchgeführt werden, sonst sind die Erfolgsaussichten sehr gering.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Aber es kann bei guten Leistungen in der Berufsschule (Schnitt 2,5 oder besser), erfolgreichem Berufsabschluss und befriedigenden Kenntnissen in Englisch der Mittlere Abschluss der Berufsschule verliehen werden. Damit hat der Jugendliche den Mittleren Schulabschluss und muss sich der Aufnahmeprüfung für die Vorstufe nicht unterziehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Lerninhalte der Berufsoberschule können auch virtuell vermittelt werden. Der Vorteil dabei liegt in der freien Bestimmung von Ort, Zeit und Lernrhythmus. Informationen findet man auf der Web-Site der „Virtuellen Berufsoberschule Bayern“.

 

Zugang zur Berufsoberschule mit mittlerem Abschluss:

Wer den mittleren Schulabschluss über den Quabi, den mittleren Schulabschluss der Berufsschule oder der Berufsfachschule erreicht hat, dem wird ermöglicht und auch dringend geraten, die Vorstufe der Berufsoberschule zu besuchen (Kennzeichnung siehe oben). Aber auch diese Bewerber können direkt in eine 12. Klasse eintreten, wenn die Eignung gegeben ist.

Die Wahl der Ausbildungsrichtung hängt ab von der beruflichen Vorbildung. Welche Berufsabschlüsse welcher Ausbildungsrichtung zugeordnet werden, findet man auf den Internetseiten der Ministerialbeauftragten für die Berufsoberschulen für Ostbayern (www.mb-ost.de)

Wer die berufliche Vorbildung aufweist und einen mittleren Schulabschluss besitzt, wird aufgenommen, wenn er/sie

-     die Vorrückungserlaubnis für die 11. Klasse des Gymnasiums besitzt oder

-     bei 3,5 in Deutsch, Mathematik, Englisch im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss oder

-     im Jahreszeugnis der Vorstufe in allen Fächern mindestens 4 erzielt hat oder

-     mindestens 2,5 in vorhergehenden Zeugnissen erzielt hat (Beratung notwendig).

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss sich einer Aufnahmeprüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch unterziehen und dort mindestens einen Schnitt von 3,5 erzielen.

Alle genannten Möglichkeiten sind auf Bewerber mit einem beruflichen Abschluss zugeschnitten; hierzu ist jedoch eine qualifizierte Beratung an den einzelnen Schulen notwendig.