Aus dem Tätigkeitsbericht 2003 der neun staatlichen Schulberatungsstellen
Bayerns:
Werner
Tauscher
Aufstieg
durch berufliche Bildung
Anlass ist ein
Beratungsfall: Ein Auszubildender im 2. Lehrjahr kommt zum Beratungslehrer: „In
der Schule habe ich mich wenig angestrengt, deshalb schlechte Noten erzielt.
Jetzt merke ich, dass ich etwas kann, habe jetzt auch wieder Interesse am
Lernen. Welche Aufstiegschancen gibt es für mich nach der Lehre?“
Die Berufsschule
vermittelt fachtheoretische Kenntnisse für den jeweiligen Beruf und fördert die
Allgemeinbildung der Schüler.
Berufsfachschulen
vermitteln eine abgeschlossene Berufsausbildung. Der Unterricht umfasst auch
die Berufspraxis.
Es wäre nun zu
klären,
- ob der Ratsuchende
eher den Weg über die berufliche Schiene sucht (siehe Schaubild: Fachschulen,
Fachakademien) oder
- ob er eher den
schulischen Weg beschreiten will (siehe Schaubild: Berufsoberschule),
- ob er einen
mittleren Schulabschluss bereits besitzt,
- ob er ihn über
seinen Berufsabschluss erwerben wird (entsprechend gute Leistungen),
- ob er ohne diesen
mittleren Abschluss weitermachen will.
Hier sollen zuerst
die Möglichkeiten über die berufliche Schiene dargestellt werden.
Erste Möglichkeit (Fachschule):
Voraussetzung für
die Aufnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige
Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr. Danach kann man in eine Fachschule
eintreten (z. B. Technikerschulen, Meisterschulen, sonstige Fachschulen) -
Zuerkennung der Fachschulreife nach einem Jahr (ist gleich mittlerer
Schulabschluss, wenn nicht bereits vorhanden), Teilnahme an der
Abschlussprüfung der Fachschule und der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der
Fachhochschulreife, nach bestandener Vorprüfung an der FH Wechsel an die
Hochschule in einen eingeschränkten Fachbereich oder nach Abschluss der Fachhochschule
allgemeine Hochschulreife.
Anforderungen der
Ergänzungsprüfung:
Die Bedingungen
sind abhängig davon, ob eine fachgebundene Fachhochschulreife oder eine
allgemeine Fachhochschulreife erzielt werden soll, und von der besuchten
Fachschule. Hier muss eine Beratung an der jeweiligen Fachschule erfolgen.
Diese Ergänzungsprüfung ist in ihren Anforderungen sehr differenziert:
Man unterscheidet
bei Bewerbern von Fachschulen:
a) Bewerber im letzten Schuljahr einer mindestens zweijährigen
Fachschule mit staatlicher Abschlussprüfung mit Ausbildungsbeginn ab
Schuljahr 2000/2001
b) Absolventen von Fachschulen mit staatlicher Abschlussprüfung und ihnen
gleichgestellte Bewerber (Abschlüsse vor 2002)
Es gibt nun fünf
verschiedene Hochschulreifen, die erworben werden können:
- Allgemeine
Hochschulreife (BOS mit 2. Fremdsprache oder abgeschlossenes FH-Studium)
- Fachgebundene
Hochschulreife (BOS oder Zwischenprüfung FH)
- Allgemeine
Fachhochschulreife (FOS, FS + Ergänzungsprüfung ab 2002)
- Auf Bayern
beschränkte Fachhochschulreife (FS + Ergänzungsprüfung)
- Auf Bayern
beschränkte fachgebundene Fachhochschulreife (FS + Ergprfg)
Erwerb der
allgemeinen Fachhochschulreife:
Bewerber a:
Zusatzprüfung nur
in Mathematik (technische Ausbildungsrichtungen) oder in Englisch
(nichttechnische Ausbildungsrichtungen), die anderen Fächer werden aus dem
Fachschulzeugnis übernommen. Die Fächer Mathematik oder Englisch werden an der
Fachschule bereits auf FOS-Niveau unterrichtet.
Bewerber b:
Lehrgang mit 120
Std. Deutsch, 120 Std. Englisch, 240 Std. Mathematik und 80 Std. Sozialkunde
mit Jahresfortgangsnoten und Zusatzprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik
Lehrgänge werden zur
Zeit angeboten von der Technikerfachschule, Deroystr. 1 in München und der
Technikerfachschule, Äußere Bayreuther Str. 8 in Nürnberg.
Erwerb der auf
Bayern beschränkten Fachhochschulreife ist notwendig für den Personenkreis der
Bewerber unter b)
Zusatzprüfung in
Deutsch, Englisch und Mathematik ohne Lehrgang!
Erwerb der
fachgebundenen Fachhochschulreife auf Bayern beschränkt:
Möglich für den
Bewerberkreis a) und b) durch eine Zusatzprüfung in Deutsch und Mathematik
(technisch Ausbildungsrichtungen) oder Deutsch und Englisch (nichttechnische Ausbildungsrichtungen)
Bei Bewerbern nach
a) wird das Prüfungsfach Deutsch erlassen.
Zweite Möglichkeit (Fachakademie):
Voraussetzung für
die Aufnahme ist ein mittlerer Schulabschluss und eine einschlägige berufliche
Vorbildung oder eine entsprechende Technikerprüfung oder eine der Fachakademie
entsprechende Meisterprüfung. Teilnahme und Bestehen der Abschlussprüfung an
der Fachakademie und der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife.
Absolventen, die sowohl im Abschlusszeugnis der Fachakademie als auch im
Zeugnis der Fachhochschulreife die Gesamtnote „sehr gut“ erzielen, erwerben
hierdurch die fachgebundene Hochschulreife.
Ansonsten gelten
die Aussagen wie unter Fachschulen.
Anforderung der
Ergänzungsprüfung:
Abhängig davon,
welche Art der Fachakademie besucht wurde und welche Art der Fachhochschulreife
erzielt werden soll. Hier ist eine Beratung vor Ort notwendig. Im Wesentlichen
gelten die Bestimmungen wie bei Fachschulen.
Die Industrie- und
Handelskammern und die Handwerkskammern bieten Lehrgänge an, die zur
Meisterprüfung oder zum Betriebswirt, Bilanzbuchhalter, Fachkauffrau, Fachwirt,
Verkaufsleiter, Wirtschaftsassistentin oder Wirtschaftsinformatiker führen, den
mittleren Schulabschluss beinhalten und dann Voraussetzung für eine der
genannten beruflichen oder schulischen Laufbahnen sein können.
Natürlich sind hier
auch Firmengründungen möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Zugang zur Berufsoberschule ohne mittleren
Berufsabschluss:
Hier gibt es nur
die Möglichkeit einer Aufnahmeprüfung für die Aufnahme in die Vorstufe. Diese
Vorstufe ist eine Vollzeitklasse mit z. B. 7 WoStd Deutsch, 8 WoStd Englisch
und 8 WoStd Mathematik. Dabei muss in Deutsch, Englisch und Mathematik ein
Notendurchschnitt von mindestens 3,7 erzielt werden. Diese Möglichkeit ist sehr
problematisch, es müsste eine konsequente Vorbereitung für diese Prüfung
durchgeführt werden, sonst sind die Erfolgsaussichten sehr gering.
Aber es kann bei
guten Leistungen in der Berufsschule (Schnitt 2,5 oder besser), erfolgreichem Berufsabschluss
und befriedigenden Kenntnissen in Englisch der Mittlere Abschluss der
Berufsschule verliehen werden. Damit hat der Jugendliche den Mittleren
Schulabschluss und muss sich der Aufnahmeprüfung für die Vorstufe nicht
unterziehen.
Die Lerninhalte der
Berufsoberschule können auch virtuell vermittelt werden. Der Vorteil dabei
liegt in der freien Bestimmung von Ort, Zeit und Lernrhythmus. Informationen
findet man auf der Web-Site der „Virtuellen Berufsoberschule Bayern“.
Zugang zur Berufsoberschule mit mittlerem Abschluss:
Wer den mittleren
Schulabschluss über den Quabi, den mittleren Schulabschluss der Berufsschule
oder der Berufsfachschule erreicht hat, dem wird ermöglicht und auch dringend
geraten, die Vorstufe der Berufsoberschule zu besuchen (Kennzeichnung siehe
oben). Aber auch diese Bewerber können direkt in eine 12. Klasse eintreten,
wenn die Eignung gegeben ist.
Die Wahl der
Ausbildungsrichtung hängt ab von der beruflichen Vorbildung. Welche
Berufsabschlüsse welcher Ausbildungsrichtung zugeordnet werden, findet man auf
den Internetseiten der Ministerialbeauftragten für die Berufsoberschulen für
Ostbayern (www.mb-ost.de)
Wer die berufliche
Vorbildung aufweist und einen mittleren Schulabschluss besitzt, wird
aufgenommen, wenn er/sie
- die
Vorrückungserlaubnis für die 11. Klasse des Gymnasiums besitzt oder
- bei 3,5 in Deutsch,
Mathematik, Englisch im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss oder
- im Jahreszeugnis
der Vorstufe in allen Fächern mindestens 4 erzielt hat oder
- mindestens 2,5 in
vorhergehenden Zeugnissen erzielt hat (Beratung notwendig).
Wer diese
Voraussetzungen nicht erfüllt, muss sich einer Aufnahmeprüfung in Deutsch,
Mathematik und Englisch unterziehen und dort mindestens einen Schnitt von 3,5
erzielen.
Alle genannten
Möglichkeiten sind auf Bewerber mit einem beruflichen Abschluss zugeschnitten;
hierzu ist jedoch eine qualifizierte Beratung an den einzelnen Schulen
notwendig.