Aus dem Tätigkeitsbericht 2003 der neun staatlichen Schulberatungsstellen Bayerns:

 

 

Dr. Roland Storath

Beratung von Schule und Lehrkräften

dargestellt aus dem Blickwinkel des staatlichen Schulpsychologen für Volks- und Förderschulen an der staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken

 

Vorbemerkung

In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur „Schulberatung in Bayern“ vom 29.11.2001 (Nr. VI/9-S4305-6/40922) wird der Aufgabenbereich „Beratung von Schule und Lehrkräften“ im Kapitel II.1.3. wie folgt beschrieben:

Absatz 1: In der Beratung von Schule und Lehrkräften sollen die in der Schulberatung gewonnenen Erkenntnisse und bewährten Methoden für den Unterricht, für die erzieherische Wirksamkeit der Schulen und für die Weiterentwicklung der Schulen und des Schulsystems nutzbar gemacht werden.

Im Berichtsjahr fielen darunter Tätigkeiten wie z.B.

·         die Durchführung von Einzelberatungen und Coachings für Lehrkräfte,

·         die Leitung und Moderation von Supervisionsveranstaltungen, Seminaren, lokalen, regionalen und überregionalen Fort- und Weiterbildungen (z.B. bzgl. Beratungslehrkraft oder Heilpädagoge im Förderschulbereich), von Dienstbesprechungen und Arbeitssitzungen,

·         die Erstellung von Publikationen, Handreichungen und Fortbildungsskripten zu (im letzten Schuljahr besonders aktuellen) Themata wie Hochbegabung, Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS), Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (LRS), qualitative Schulleistungsdiagnostik, Integration, Beschulung chronisch kranker Kinder, PISA, Mobbing, Burn­out, Krisenintervention, sexueller Missbrauch, Gesprächsführung, Elternmitarbeit, Schul- und Klassenklima etc.

·         die längerfristige Beratung und Begleitung von Schulentwicklungsprojekten vor Ort,

·         die Mitwirkung in Arbeitskreisen des Instituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung (ISB), des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP), z. B. bzgl. Krisenintervention oder ISEB (Interne Schulentwicklung durch externe Beratung) ...

Absatz 2: Bei Bedarf unterstützt die Schulberatung die Schulleitung und Schulverwaltung, diese unterstützten ihrerseits die Schulberatung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Im Berichtsjahr fielen darunter Tätigkeiten wie z.B. Einzelberatungen, Coachings, Besprechungen, Supervisionsveranstaltungen und Fortbildungen für und mit Schulpsychologen, Schulleitern und Schulräten zur Klärung der beruflichen Rolle, zum Umgang mit chronisch erschöpften, ausgebrannten, depressiven Kollegen, zur Konfliktbewältigung (Mobbing) im Kollegium, zur Gewaltreaktion und -prävention, zur Kooperation zwischen Schule und Hort, zur Qualitätssicherung und Evaluation, zum Sicherheitsplan und zur Krisenbewältigung, verdeutlicht am Beispiel der Kooperation Schule/Hort und AD(H)S, einem Projekt zwischen Stadtjugendamt, Staatlichem Schulamt und staatlicher Schulberatung in Nürnberg ...

Absatz 3: Die Schulberatung kann die Eltern insbesondere in Elternversammlungen informieren; damit unterstützt sie auch den Elternbeirat.

Im Berichtsjahr fielen darunter z.B. die Erstellung von Eltern-Informationsmaterial zur Hochbegabung, die Durchführung von Veranstaltungen zum Lernenlernen und zu Hausaufgaben, letztere verdeutlicht am Beispiel einer Frage- und Austauschrunde für Eltern an einem Förderzentrum, Info-Material zur Hochbegabung...

Absatz 4: Die Schulberatung gibt den im Vorbereitungsdienst stehenden Lehrkräften im Einvernehmen mit dem Seminarvorstand oder Seminarleiter Einblick in ihre Arbeitsweise.

Im Berichtsjahr fielen darunter Tätigkeiten wie z.B. Veranstaltungen für Lehramtsanwärter zur Struktur der bayerischen Schulberatung und zum Aufgabenbereich der schulpsychologischen Beratung, die Mithilfe bei Zulassungsarbeiten und der Ableistung schulpsychologischer Praktika ...

Die exemplarische Konkretisierung dieser Aufgabenkomplexe im Schuljahr 2001/2002 wird im Folgenden aus schulpsychologischer Perspektive aufgezeigt.

Die schulpsychologische Beratung von Schule und Lehrkräften im Schuljahr 2001/02 war geprägt durch psychoedukative Veranstaltungen zum Krisenmanagement in der Schule. Die notfallpsychologischen Informations- und Trainingsangebote für Lehrkräfte, Beratungsfachkräfte und Schulleiter in der ersten Schuljahreshälfte fanden die Bestätigung ihrer Dringlichkeit in den entsetzlichen Ereignissen in Freising und dem Kriseneinsatz anlässlich des Amoklaufs am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt. Hier auf die Dichte der Grenzerfahrungen und Eindrücke während des letzteren, zehntägigen Einsatzes einzugehen, würde den Rahmen des Berichtes sprengen. Der Verfasser stellt daran Interessierten gerne Zeitschriftenartikel zur Verfügung, aus denen Anlass, Auftrag, Arbeitsweise, Eindrücke, Reflexionen und Konsequenzen dieses Großeinsatzes entnehmbar sind.

Seit dem Kongress „Schule 2000“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Augsburg, den nachfolgenden Regionalkongressen in den Regierungsbezirken und und den aktuellen PISA-Befunden findet eine verstärkte Diskussion statt um Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung im Bildungsbereich, um Zusammenhänge zwischen sog. „guten Schulen" und einem dezidiert demokratischen Führungsverständnis von Schulleitung und Schulaufsicht (human-ressources-management): Exemplarisch für den von Schule geäußerten Bedarf an systemischer Beratung soll auf die überwiegend positiv verlaufenden Seminare für Schulleiter und Kollegien (ISEB, SchILF) sowie auf die über das Schuljahr verteilten Supervisionsveranstaltungen und Coaching-Sitzungen hingewiesen werden. Besonders erfreulich ist in diesem Zusammenhang der Zuspruch bzgl. Supervision und Fortbildung für Schulleiter und stellvertretende Schulleiter. Dank dem Entgegenkommen der Regierung von Mittelfranken (Herr Abt.-Dir. Günther Scharff, Herr Ltd. RSchDir. Peter Hutter) konnten auch heuer wieder Supervisionsgruppen mit je sechs Sitzungen schulamtsübergreifend institutionalisiert werden.

Angesichts der wachsenden erziehlichen Herausforderung an Schule, des zunehmenden Altersdurchschnitts in den Lehrerkollegien sowie der knappen materiellen, personellen und finanziellen Ressourcen muss trotz solcher Aktivitäten befürchtet werden, dass die Zahl ausgebrannter und längerfristig erkrankter Lehrer und Schulleiter zunimmt. Das Projekt des Staatsministeriums zur Lehrergesundheit ist ein erster (Fürsorge-)Schritt, um sich dieser Entwicklung verantwortlich zu stellen. Leider trägt nach wie vor die irrige Einstellung, dass ein guter Pädagoge keine Probleme haben dürfe, dazu bei, dass berufliche Schwierigkeiten zu lange tabuisiert werden. Damit isolieren sich Lehrer und Schulleiter mit ihren Problemen. Um so wichtiger werden Supervisions- und Coaching-Angebote, um sich der eigenen Rolle im Schulsystem mit ihren Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen einer moderierten Reflexion klar zu werden.

Im Berichtszeitraum wurde ich nicht nur in Supervisionsgruppen, sondern auch von einzelnen Schulleitern und Lehrern wegen massiver berufsbezogener Schwierigkeiten (Mobbing, Erkrankung, Burnout) in bleibend hohem Maß um Beratung und Coaching gebeten (vgl. folgende Tabelle):

 

Veranstaltungen in Mittelfranken

 

Schuljahr

94/95

95/96

96/97

97/98

98/99

99/00

00/01

2001/02

Diff.

 

Supervision

8

12

14

11

15

22

30

28

- 6,7 %

 

Coaching

32

27

25

28

39

40

42

40

- 5,0 %

 

Die Einführung von jährlichen Mitarbeitergesprächen zur Qualitätssicherung stellt eine weitere Chance für Lehrer, Schulleiter und Schulaufsichtsbeamte dar, sich über die Rolle im System Schule Klarheit zu verschaffen. Leider stieß ich diesbezüglich in Fortbildungen und Gesprächen neben Offenheit auch auf eine diffuse Mischung aus Skepsis und Angst. Befürchtet wird, dass Fremdbestimmung, Kontrolle und Beurteilung dadurch vermehrt Eingang in Schule finden. Wünschenswert wäre, durch rechtzeitige Klärungsgespräche zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern Vorbehalte artikulieren zu lassen, um Widerstände abzubauen nach dem fränkischen Motto: „Wenn wir vorher einmal darüber geredet hätten, bräuchten wir jetzt hinterher nichts zu besprechen!“

Das schullaufbahndifferenzierte Angebot der sonderpädagogischen Förderzentren führt dazu, dass Schüler sich immer wieder in einer Grauzone zwischen dem Zweig der Schule zur individuellen Lernhilfe („ILF"-Zweig) und dem Grund- und Hauptschulzweig („GHS"-Zweig), zwischen dem GHS-Zweig, der Schule zur Erziehungshilfe und der Volksschule bzw. zwischen dem ILF-Zweig und der Schule zur individuellen Lebensbewältigung befinden. Kennzeichnend für die Situation an Förderzentren ist neben dem Ausschöpfen der Klassenhöchstgrenzen die extreme Heterogenität in den Klassen. Sie reicht von „begabten" Kindern mit Verhaltens-, Aufmerksamkeits- und Sprechstörungen über dissoziale, emotional vernachlässigte oder teilleistungsgestörte Schüler, über Kinder mit autistisch-mutistischen Verhaltensweisen bis hin zu Schülern mit diversen Borderline-Syndromen. Schule wird mit einem erhöhten therapeutischen Bedarf konfrontiert, ohne diesen aus eigenen Ressourcen oder durch Kooperation mit außerschulischen Fachkräften hinreichend abdecken zu können. Sowohl aus Sicht der betroffenen Lehrer, die oft mit einem über die Grenzen gehenden Engagement sich dieser Aufgabe widmen, wie auch aus Sicht der Kinder und Eltern wäre wünschenswert, wenn für „Grauzonen-Kinder“ verstärkt adäquate Beschulungsmöglichkeiten mit entsprechend ausgebildetem und hinreichend vorhandenem Personal angeboten werden könnten. Wenn Seiteneinsteiger aus Platzgründen nicht mehr in sonderpädagogische Diagnose- und Förderklassen aufgenommen werden können und dieser Mangel als Fortschritt der Integration gefeiert wird, wird die Zahl der Kinder mit Lern- und Leistungsstörungen in Grundschulen wachsen. Trotz der Postulate im Grundschullehrplan bzgl. Förderdiagnostik und vermehrter Differenzierung drohen in den kommenden Jahren Schüler mit chronifizierten Misserfolgserfahrungen Volksschulen, Förderzentren und berufliche Eingliederungsmaßnahmen über Gebühr zu belasten.

Problematisch erscheint mir der sich über die letzten Jahre hinweg verstärkende Trend einer Verrechtlichung in der Schule. Dahinter steht oft die Elternsorge um die künftigen Lebenschancen ihrer Kinder - schulische Abschlüsse werden verstärkt als Sicherheit versprechende Qualifikationen gesehen. Eltern fühlen sich zu wenig von Schule in entsprechende Entscheidungen miteinbezogen, vermissen eine klare Begründung bei schullaufbahnbezogenen Maßnahmen wie der Überprüfung auf sonderpädagogische Bedürftigkeit, der Klassenwiederholung oder der Übertrittsbeurteilung, wehren sich gegen ihrer Meinung nach willkürlich veranlasste Intelligenz- wie Schulfähigkeitstestungen, gegen ungerechte Ordnungsmaßnahmen, Noten- oder Wortbeurteilungen, erkundigen sich immer häufiger nach Rechtsverordnungen, verlangen schulpsychologische Stellungnahmen, um sich abzusichern - manchmal auch, um angesichts subjektiv erlebter Ungerechtigkeit zu „rechten". Als letzten Ausweg wählen Eltern die Suche nach anderen Schulen, häufig ohne über die Schwierigkeiten eines Gastschulantrags oder über wesentliche Details bei privat anerkannten und privat genehmigten Schulen und Internaten informiert zu sein, ohne reflektiert zu haben, ob sich durch eine andere Schule und eine andere Umgebung die Probleme ihres Kindes prognostisch tatsächlich bessern werden. Als Problemverursachung stellt sich nachträglich meist eine unzureichende Kommunikation zwischen Eltern und Schule heraus, ein aus Überlastungsgründen von Schule vernachlässigtes Sich-Kümmern um Elternsorgen. Ohne Miteinbeziehung der Eltern, ohne adäquate Elternmitarbeit läuft schulisches Engagement ins Leere und droht eher zusätzliche Konflikte zu provozieren als pädagogische Probleme einer Lösung näher zu bringen. Eltern sind nicht das Problem in der Schule – sie sind die einzige Chance, gemeinsam für Schüler etwas zu erreichen.

Die Vielfalt der Beratungsdienste im Volks- und Förderschulbereich (schulhausinterne Erziehungshilfe, mobile sonderpädagogische Hilfen und Dienste, Beratungslehrkraft, Beratungslehrkraft am Schulamt, Schulpsychologen mit 6 Anrechnungsstunden auf die Unterrichtspflichtzeit, Beratungsrektoren, staatliche Schulberatungsstelle, Schulsozialpädagogen etc.) bringt trotz aller bisheriger Klärungsbemühungen eine Verunsicherung mit sich, wer bei welchem Anlass in welcher Funktion als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die begrüßenswerte Initiative, Schulsozialpädagogen vor Ort als Ansprechpartner mit einzubeziehen, löst weitere Verwirrung aus. Hier wäre durch das Hervorheben des Beratungslehrers als erster Ansprechpartner, durch kooperative Akzente zwischen den Beratungsdiensten sowie durch weitere gezielte inner- wie außerschulische Meinungsbildung Abhilfe zu schaffen. Im Sinne des Management-Mottos „Die Schwäche in der Kommunikation überlagert die Stärke einer Institution" beeinträchtigt hier der Mangel an Klarheit die Effektivität der innerschulischen Beratungsdienste.

Der regionale Bedarf an ausgebildeten Beratungslehrkräften kann nach wie vor durch das zentrale Angebot des Instituts für Lehrerbildung in Dillingen nicht ausreichend gedeckt werden. Ausgebildete (sog. qualifizierte) Beratungslehrkräfte finden zunehmend bei der Beförderung zum Schulleiter Berücksichtigung. Immer mehr Lehrer übernehmen die Funktion des Beratungslehrers, ohne für diese spezifische Aufgabe vorbereitet oder ausgebildet worden zu sein. Sorge bereitet die bereits aus Elternsicht erwähnte Beobachtung, dass Beratungslehrer - trotz aller diesbezüglichen Fortbildungsanstrengungen - ihre originäre Aufgabe des „ersten Ansprechpartners" vor Ort noch zu wenig wahrnehmen (können). Die Funktion des Beratungslehrers an Volks-, Förder- und Realschulen rangiert zu oft unter den „lästigen", lediglich formal zu verteilenden Ämtern. Die Chance, damit Schule in kleinen Schritten weiter zu humanisieren und Kollegen, Schulleitung und Schulaufsicht zu entlasten, wird übersehen. Aus den Kontakten mit Beratungslehrern lässt sich schlussfolgern, dass Handlungsbedarf für Schulaufsicht, Schulleitung und Beratungslehrer am Schulamt (die sog. „Koordinatoren“) besteht. Zu wenig werden der Handlungsrahmen abgesteckt, die Erwartungen anhand der Dienstvorschriften und dem lokal gegebenen Bedarf geklärt und zu vieles damit dem Zufall, dem persönlichen Engagement und der individuellen Courage überlassen. Gemeinsame Veranstaltungen für Schulleiter und jeweils zugeordnete Beratungslehrer könnten – wie z.B. in Schwaben geschehen - hier evtl. Abhilfe schaffen.

Der von der staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken ausgerichtete Regionallehrgang für Beratungslehrer gemäß §109 LPO I hat uns zwar an den Rand unserer personellen Leistungsfähigkeit gebracht, aber auch Einblicke ermöglicht in den noch zu geringen Stellenwert, der der Schulberatung – trotz anders lautender ministerieller Aussagen – in manchen Schul(art)en eingeräumt wird. Daran hat auch das Erscheinen der neuen ministeriellen Bestimmungen zur Schulberatung nur wenig geändert. Notwendig wäre, durch einschlägige Veranstaltungen Kollegien, Schulleiter und Schulaufsicht vermehrt für die Arbeit der Beratungslehrer zu sensibilisieren.

Zuletzt sei mir noch ein Wort in eigener Sache erlaubt – auch der Schulpsychologe an einer Schulberatungsstelle sollte sich in seiner Rolle bzgl. der Beratung von Schule und Lehrkräften reflektieren: Die schulpsychologische Beratung an der staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken wird weiterhin zunehmend von Eltern, Lehrern, Schulleitern und Schulaufsicht (manchmal auch aus anderen Regierungsbezirken bis aus anderen Bundesländern) in Anspruch genommen. Diese erfreuliche Entwicklung ist nicht zuletzt der Unterstützung des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien, Herrn Dr. Hanschel, der Leiterin der staatlichen Schulberatungsstelle, Frau StDin Ursula Häußler, des leitenden Regierungsschuldirektors, Herrn Joachim Weirauch, der hier tätigen Kolleginnen und Kollegen und der Verwaltungsangestellten, Frau Vitzthum, zu verdanken.

Bezirksbezogene Veranstaltungen für Beratungslehrer und Schulpsychologen (z.B. zu Themata wie „Supervision“, „Krisenintervention in Schule", „Mediation – Streitschlichterprogramme“, „Lese- und Rechtschreibstörung“, „Sozialpädiatrische Dienste“ etc.), die Kooperation mit der Schulabteilung der Regierung von Mittelfranken (z.B. bzgl. der Einführung der Praxisklassen, der Schulleiterweiterbildung und – Supervision, des Umgangs mit den LRS-Regelungen etc.) sowie die Absprachen mit dem Ministerialbeauftragten und seinem Mitarbeiter bzgl. Veranstaltungen im Rahmen der RLFB sorgen sowohl für eine Sensibilisierung bzgl. aktueller Fragen der Schulberatung wie auch für den notwendigen innerschulischen Informationsfluss.

Die von der Regierung von Mittelfranken seit drei Schuljahren vorgenommene (und einvernehmlich mit ihr festgelegte) Abordnung von Frau BRin Sieglinde Blaschke mit vier Wochenstunden für den sonderpädagogischen Beratungsbereich an der staatlichen Schulberatungsstelle hat sich als eine wesentliche Entlastung in der Einzelberatung erwiesen, u.a. auch deswegen, weil der Trend der letzten Jahre zu vermehrt von ISB, Regierung, Schulämtern und Schulleitern gewünschten Veranstaltungen, Seminaren und schul- bzw. kollegiumsinternen Fortbildungen unvermindert angehalten hat.

Wenn die Beratung von Schule und Lehrkräften ministeriell gefördert und gefordert wird, wenn auf einschlägige Landtagsanfragen vom Kultusministerium darauf hingewiesen wird, dass Supervision von jedem in bayerischen Schulen Tätigen genützt werden kann, wäre wünschenswert, dass diese Aktivitäten mit einem hinreichenden Zeitrahmen zu erfüllen sind. Momentan gelingt die Bewältigung der Arbeitsfelder nur durch einen bei Kolleginnen und Kollegen und bei mir selbst bis an die Belastungsgrenze gehenden Arbeitseinsatz: Bei 73 von mir als Referent gestalteten, teils mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen, bei 50 Arbeitswochen pro Jahr und einer laut Jahresbericht errechneten Summe von ca. 2 200 Arbeitsstunden ergibt sich als Durchschnittswert eine Wochenarbeitszeit von 44 Vollstunden!

Momentan ist zu befürchten, dass ein weiteres Engagement im Bereich der Beratung von Schule und Lehrkräften deutlich zu Lasten der staatlichen Schulberatungsstelle als auch zu Lasten meiner Gesundheit ginge: Vor Ort würden bzgl. der Einzelberatung verstärkt Engpässe auftreten, was gleichbedeutend mit einer Zunahme der Wartezeiten für Ratsuchende wäre. Eine Abordnung weiterer Schulpsychologen und Beratungslehrer an die staatliche Schulberatungsstelle könnte hier mittelfristig Abhilfe schaffen.