Aus dem Tätigkeitsbericht 2003 der neun
staatlichen Schulberatungsstellen Bayerns:
Dr. Roland Storath
Beratung von Schule und Lehrkräften
dargestellt
aus dem Blickwinkel des staatlichen Schulpsychologen für Volks- und
Förderschulen an der staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken
In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht
und Kultus zur „Schulberatung in Bayern“ vom 29.11.2001 (Nr.
VI/9-S4305-6/40922) wird der Aufgabenbereich „Beratung von Schule und Lehrkräften“
im Kapitel II.1.3. wie folgt beschrieben:
Absatz 1: In der Beratung von Schule und Lehrkräften
sollen die in der Schulberatung gewonnenen Erkenntnisse und bewährten Methoden
für den Unterricht, für die erzieherische Wirksamkeit der Schulen und für die
Weiterentwicklung der Schulen und des Schulsystems nutzbar gemacht werden.
Im Berichtsjahr fielen darunter Tätigkeiten wie z.B.
· die Durchführung von Einzelberatungen und Coachings für Lehrkräfte,
· die Leitung und Moderation von Supervisionsveranstaltungen, Seminaren, lokalen, regionalen und überregionalen Fort- und Weiterbildungen (z.B. bzgl. Beratungslehrkraft oder Heilpädagoge im Förderschulbereich), von Dienstbesprechungen und Arbeitssitzungen,
· die Erstellung von Publikationen, Handreichungen und Fortbildungsskripten zu (im letzten Schuljahr besonders aktuellen) Themata wie Hochbegabung, Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS), Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (LRS), qualitative Schulleistungsdiagnostik, Integration, Beschulung chronisch kranker Kinder, PISA, Mobbing, Burnout, Krisenintervention, sexueller Missbrauch, Gesprächsführung, Elternmitarbeit, Schul- und Klassenklima etc.
· die längerfristige Beratung und Begleitung von Schulentwicklungsprojekten vor Ort,
· die Mitwirkung in Arbeitskreisen des Instituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung (ISB), des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP), z. B. bzgl. Krisenintervention oder ISEB (Interne Schulentwicklung durch externe Beratung) ...
Absatz 2: Bei Bedarf unterstützt die Schulberatung die
Schulleitung und Schulverwaltung, diese unterstützten ihrerseits die
Schulberatung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Im Berichtsjahr fielen darunter Tätigkeiten wie z.B. Einzelberatungen, Coachings, Besprechungen, Supervisionsveranstaltungen und Fortbildungen für und mit Schulpsychologen, Schulleitern und Schulräten zur Klärung der beruflichen Rolle, zum Umgang mit chronisch erschöpften, ausgebrannten, depressiven Kollegen, zur Konfliktbewältigung (Mobbing) im Kollegium, zur Gewaltreaktion und -prävention, zur Kooperation zwischen Schule und Hort, zur Qualitätssicherung und Evaluation, zum Sicherheitsplan und zur Krisenbewältigung, verdeutlicht am Beispiel der Kooperation Schule/Hort und AD(H)S, einem Projekt zwischen Stadtjugendamt, Staatlichem Schulamt und staatlicher Schulberatung in Nürnberg ...
Absatz 3: Die Schulberatung kann die Eltern insbesondere in
Elternversammlungen informieren; damit unterstützt sie auch den Elternbeirat.
Im Berichtsjahr fielen darunter z.B. die Erstellung von Eltern-Informationsmaterial zur Hochbegabung, die Durchführung von Veranstaltungen zum Lernenlernen und zu Hausaufgaben, letztere verdeutlicht am Beispiel einer Frage- und Austauschrunde für Eltern an einem Förderzentrum, Info-Material zur Hochbegabung...
Absatz 4: Die Schulberatung gibt den im Vorbereitungsdienst stehenden
Lehrkräften im Einvernehmen mit dem Seminarvorstand oder Seminarleiter Einblick
in ihre Arbeitsweise.
Im Berichtsjahr fielen darunter Tätigkeiten wie z.B. Veranstaltungen für Lehramtsanwärter zur Struktur der bayerischen Schulberatung und zum Aufgabenbereich der schulpsychologischen Beratung, die Mithilfe bei Zulassungsarbeiten und der Ableistung schulpsychologischer Praktika ...
Die exemplarische Konkretisierung dieser Aufgabenkomplexe im Schuljahr
2001/2002 wird im Folgenden aus schulpsychologischer Perspektive aufgezeigt.
Die schulpsychologische Beratung von Schule
und Lehrkräften im Schuljahr 2001/02 war geprägt durch psychoedukative
Veranstaltungen zum Krisenmanagement in der Schule. Die notfallpsychologischen
Informations- und Trainingsangebote für Lehrkräfte, Beratungsfachkräfte und
Schulleiter in der ersten Schuljahreshälfte fanden die Bestätigung ihrer
Dringlichkeit in den entsetzlichen Ereignissen in Freising und dem
Kriseneinsatz anlässlich des Amoklaufs am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt. Hier
auf die Dichte der Grenzerfahrungen und Eindrücke während des letzteren,
zehntägigen Einsatzes einzugehen, würde den Rahmen des Berichtes sprengen. Der
Verfasser stellt daran Interessierten gerne Zeitschriftenartikel zur Verfügung,
aus denen Anlass, Auftrag, Arbeitsweise, Eindrücke, Reflexionen und
Konsequenzen dieses Großeinsatzes entnehmbar sind.
Seit
dem Kongress „Schule 2000“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht
und Kultus in Augsburg, den nachfolgenden Regionalkongressen in den
Regierungsbezirken und und den aktuellen PISA-Befunden findet eine verstärkte
Diskussion statt um Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung im
Bildungsbereich, um Zusammenhänge zwischen sog. „guten Schulen" und einem
dezidiert demokratischen Führungsverständnis von Schulleitung und Schulaufsicht
(human-ressources-management): Exemplarisch für den von Schule geäußerten
Bedarf an systemischer Beratung soll auf die überwiegend positiv verlaufenden
Seminare für Schulleiter und Kollegien (ISEB, SchILF) sowie auf die über das
Schuljahr verteilten Supervisionsveranstaltungen und Coaching-Sitzungen
hingewiesen werden. Besonders erfreulich ist in diesem Zusammenhang der Zuspruch
bzgl. Supervision und Fortbildung für Schulleiter und stellvertretende
Schulleiter. Dank dem Entgegenkommen der Regierung von Mittelfranken (Herr
Abt.-Dir. Günther Scharff, Herr Ltd. RSchDir. Peter Hutter) konnten auch heuer
wieder Supervisionsgruppen mit je sechs Sitzungen schulamtsübergreifend
institutionalisiert werden.
Angesichts
der wachsenden erziehlichen Herausforderung an Schule, des zunehmenden
Altersdurchschnitts in den Lehrerkollegien sowie der knappen materiellen,
personellen und finanziellen Ressourcen muss trotz solcher Aktivitäten
befürchtet werden, dass die Zahl ausgebrannter und längerfristig erkrankter
Lehrer und Schulleiter zunimmt. Das Projekt des Staatsministeriums zur
Lehrergesundheit ist ein erster (Fürsorge-)Schritt, um sich dieser Entwicklung
verantwortlich zu stellen. Leider trägt nach wie vor die irrige Einstellung,
dass ein guter Pädagoge keine Probleme haben dürfe, dazu bei, dass berufliche
Schwierigkeiten zu lange tabuisiert werden. Damit isolieren sich Lehrer und
Schulleiter mit ihren Problemen. Um so wichtiger werden Supervisions- und
Coaching-Angebote, um sich der eigenen Rolle im Schulsystem mit ihren
Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen einer moderierten Reflexion klar zu werden.
Im
Berichtszeitraum wurde ich nicht nur in Supervisionsgruppen, sondern auch von
einzelnen Schulleitern und Lehrern wegen massiver berufsbezogener
Schwierigkeiten (Mobbing, Erkrankung, Burnout) in bleibend hohem Maß um
Beratung und Coaching gebeten (vgl. folgende Tabelle):
Veranstaltungen
in Mittelfranken
|
||||||||||
|
Schuljahr
|
94/95
|
95/96
|
96/97
|
97/98 |
98/99
|
99/00
|
00/01
|
2001/02 |
Diff.
|
|
Supervision |
8 |
12 |
14 |
11 |
15 |
22 |
30 |
28 |
- 6,7 % |
|
Coaching |
32 |
27 |
25 |
28 |
39 |
40 |
42 |
40 |
- 5,0 % |
Die
Einführung von jährlichen Mitarbeitergesprächen zur Qualitätssicherung stellt
eine weitere Chance für Lehrer, Schulleiter und Schulaufsichtsbeamte dar, sich
über die Rolle im System Schule Klarheit zu verschaffen. Leider stieß ich
diesbezüglich in Fortbildungen und Gesprächen neben Offenheit auch auf eine
diffuse Mischung aus Skepsis und Angst. Befürchtet wird, dass Fremdbestimmung,
Kontrolle und Beurteilung dadurch vermehrt Eingang in Schule finden.
Wünschenswert wäre, durch rechtzeitige Klärungsgespräche zwischen Vorgesetzten
und Mitarbeitern Vorbehalte artikulieren zu lassen, um Widerstände abzubauen
nach dem fränkischen Motto: „Wenn wir vorher einmal darüber geredet hätten,
bräuchten wir jetzt hinterher nichts zu besprechen!“
Das
schullaufbahndifferenzierte Angebot der sonderpädagogischen Förderzentren führt
dazu, dass Schüler sich immer wieder in einer Grauzone zwischen dem Zweig der
Schule zur individuellen Lernhilfe („ILF"-Zweig) und dem Grund- und
Hauptschulzweig („GHS"-Zweig), zwischen dem GHS-Zweig, der Schule zur
Erziehungshilfe und der Volksschule bzw. zwischen dem ILF-Zweig und der Schule
zur individuellen Lebensbewältigung befinden. Kennzeichnend für die Situation
an Förderzentren ist neben dem Ausschöpfen der Klassenhöchstgrenzen die extreme
Heterogenität in den Klassen. Sie reicht von „begabten" Kindern mit
Verhaltens-, Aufmerksamkeits- und Sprechstörungen über dissoziale, emotional
vernachlässigte oder teilleistungsgestörte Schüler, über Kinder mit
autistisch-mutistischen Verhaltensweisen bis hin zu Schülern mit diversen
Borderline-Syndromen. Schule wird mit einem erhöhten therapeutischen Bedarf
konfrontiert, ohne diesen aus eigenen Ressourcen oder durch Kooperation mit
außerschulischen Fachkräften hinreichend abdecken zu können. Sowohl aus Sicht
der betroffenen Lehrer, die oft mit einem über die Grenzen gehenden Engagement
sich dieser Aufgabe widmen, wie auch aus Sicht der Kinder und Eltern wäre wünschenswert,
wenn für „Grauzonen-Kinder“ verstärkt adäquate Beschulungsmöglichkeiten mit
entsprechend ausgebildetem und hinreichend vorhandenem Personal angeboten
werden könnten. Wenn Seiteneinsteiger aus Platzgründen nicht mehr in
sonderpädagogische Diagnose- und Förderklassen aufgenommen werden können und
dieser Mangel als Fortschritt der Integration gefeiert wird, wird die Zahl der
Kinder mit Lern- und Leistungsstörungen in Grundschulen wachsen. Trotz der
Postulate im Grundschullehrplan bzgl. Förderdiagnostik und vermehrter
Differenzierung drohen in den kommenden Jahren Schüler mit chronifizierten
Misserfolgserfahrungen Volksschulen, Förderzentren und berufliche
Eingliederungsmaßnahmen über Gebühr zu belasten.
Problematisch erscheint mir der sich über die letzten Jahre hinweg
verstärkende Trend einer Verrechtlichung in der Schule. Dahinter steht oft die
Elternsorge um die künftigen Lebenschancen ihrer Kinder - schulische Abschlüsse
werden verstärkt als Sicherheit versprechende Qualifikationen gesehen. Eltern
fühlen sich zu wenig von Schule in entsprechende Entscheidungen miteinbezogen,
vermissen eine klare Begründung bei schullaufbahnbezogenen Maßnahmen wie der
Überprüfung auf sonderpädagogische Bedürftigkeit, der Klassenwiederholung oder
der Übertrittsbeurteilung, wehren sich gegen ihrer Meinung nach willkürlich
veranlasste Intelligenz- wie Schulfähigkeitstestungen, gegen ungerechte
Ordnungsmaßnahmen, Noten- oder Wortbeurteilungen, erkundigen sich immer
häufiger nach Rechtsverordnungen, verlangen schulpsychologische Stellungnahmen,
um sich abzusichern - manchmal auch, um angesichts subjektiv erlebter
Ungerechtigkeit zu „rechten". Als letzten Ausweg wählen Eltern die Suche
nach anderen Schulen, häufig ohne über die Schwierigkeiten eines
Gastschulantrags oder über wesentliche Details bei privat anerkannten und
privat genehmigten Schulen und Internaten informiert zu sein, ohne reflektiert
zu haben, ob sich durch eine andere Schule und eine andere Umgebung die
Probleme ihres Kindes prognostisch tatsächlich bessern werden. Als
Problemverursachung stellt sich nachträglich meist eine unzureichende Kommunikation
zwischen Eltern und Schule heraus, ein aus Überlastungsgründen von Schule
vernachlässigtes Sich-Kümmern um Elternsorgen. Ohne Miteinbeziehung der Eltern,
ohne adäquate Elternmitarbeit läuft schulisches Engagement ins Leere und droht eher
zusätzliche Konflikte zu provozieren als pädagogische Probleme einer Lösung
näher zu bringen. Eltern sind nicht das Problem in der Schule – sie sind die
einzige Chance, gemeinsam für Schüler etwas zu erreichen.
Die
Vielfalt der Beratungsdienste im Volks- und Förderschulbereich
(schulhausinterne Erziehungshilfe, mobile sonderpädagogische Hilfen und
Dienste, Beratungslehrkraft, Beratungslehrkraft am Schulamt, Schulpsychologen
mit 6 Anrechnungsstunden auf die Unterrichtspflichtzeit, Beratungsrektoren,
staatliche Schulberatungsstelle, Schulsozialpädagogen etc.) bringt trotz aller
bisheriger Klärungsbemühungen eine Verunsicherung mit sich, wer bei welchem
Anlass in welcher Funktion als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die
begrüßenswerte Initiative, Schulsozialpädagogen vor Ort als Ansprechpartner mit
einzubeziehen, löst weitere Verwirrung aus. Hier wäre durch das Hervorheben des
Beratungslehrers als erster Ansprechpartner, durch kooperative Akzente zwischen
den Beratungsdiensten sowie durch weitere gezielte inner- wie außerschulische
Meinungsbildung Abhilfe zu schaffen. Im Sinne des Management-Mottos „Die Schwäche
in der Kommunikation überlagert die Stärke einer Institution"
beeinträchtigt hier der Mangel an Klarheit die Effektivität der
innerschulischen Beratungsdienste.
Der
regionale Bedarf an ausgebildeten Beratungslehrkräften kann nach wie vor durch
das zentrale Angebot des Instituts für Lehrerbildung in Dillingen nicht
ausreichend gedeckt werden. Ausgebildete (sog. qualifizierte)
Beratungslehrkräfte finden zunehmend bei der Beförderung zum Schulleiter Berücksichtigung.
Immer mehr Lehrer übernehmen die Funktion des Beratungslehrers, ohne für diese
spezifische Aufgabe vorbereitet oder ausgebildet worden zu sein. Sorge bereitet
die bereits aus Elternsicht erwähnte Beobachtung, dass Beratungslehrer - trotz
aller diesbezüglichen Fortbildungsanstrengungen - ihre originäre Aufgabe des
„ersten Ansprechpartners" vor Ort noch zu wenig wahrnehmen (können). Die
Funktion des Beratungslehrers an Volks-, Förder- und Realschulen rangiert zu
oft unter den „lästigen", lediglich formal zu verteilenden Ämtern. Die
Chance, damit Schule in kleinen Schritten weiter zu humanisieren und Kollegen,
Schulleitung und Schulaufsicht zu entlasten, wird übersehen. Aus den Kontakten
mit Beratungslehrern lässt sich schlussfolgern, dass Handlungsbedarf für
Schulaufsicht, Schulleitung und Beratungslehrer am Schulamt (die sog.
„Koordinatoren“) besteht. Zu wenig werden der Handlungsrahmen abgesteckt, die
Erwartungen anhand der Dienstvorschriften und dem lokal gegebenen Bedarf
geklärt und zu vieles damit dem Zufall, dem persönlichen Engagement und der
individuellen Courage überlassen. Gemeinsame Veranstaltungen für Schulleiter
und jeweils zugeordnete Beratungslehrer könnten – wie z.B. in Schwaben
geschehen - hier evtl. Abhilfe schaffen.
Der von der staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken
ausgerichtete Regionallehrgang für Beratungslehrer gemäß §109 LPO I hat uns
zwar an den Rand unserer personellen Leistungsfähigkeit gebracht, aber auch
Einblicke ermöglicht in den noch zu geringen Stellenwert, der der Schulberatung
– trotz anders lautender ministerieller Aussagen – in manchen Schul(art)en
eingeräumt wird. Daran hat auch das Erscheinen der neuen ministeriellen
Bestimmungen zur Schulberatung nur wenig geändert. Notwendig wäre, durch
einschlägige Veranstaltungen Kollegien, Schulleiter und Schulaufsicht vermehrt
für die Arbeit der Beratungslehrer zu sensibilisieren.
Zuletzt sei mir noch ein Wort in eigener Sache erlaubt – auch der
Schulpsychologe an einer Schulberatungsstelle sollte sich in seiner Rolle bzgl.
der Beratung von Schule und Lehrkräften reflektieren: Die schulpsychologische
Beratung an der staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken wird
weiterhin zunehmend von Eltern, Lehrern, Schulleitern und Schulaufsicht
(manchmal auch aus anderen Regierungsbezirken bis aus anderen Bundesländern) in
Anspruch genommen. Diese erfreuliche Entwicklung ist nicht zuletzt der
Unterstützung des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien, Herrn Dr.
Hanschel, der Leiterin der staatlichen Schulberatungsstelle, Frau StDin Ursula Häußler,
des leitenden Regierungsschuldirektors, Herrn Joachim Weirauch, der hier
tätigen Kolleginnen und Kollegen und der Verwaltungsangestellten, Frau
Vitzthum, zu verdanken.
Bezirksbezogene
Veranstaltungen für Beratungslehrer und Schulpsychologen (z.B. zu Themata wie
„Supervision“, „Krisenintervention in Schule", „Mediation –
Streitschlichterprogramme“, „Lese- und Rechtschreibstörung“,
„Sozialpädiatrische Dienste“ etc.), die Kooperation mit der Schulabteilung der
Regierung von Mittelfranken (z.B. bzgl. der Einführung der Praxisklassen, der
Schulleiterweiterbildung und – Supervision, des Umgangs mit den LRS-Regelungen
etc.) sowie die Absprachen mit dem Ministerialbeauftragten und seinem Mitarbeiter
bzgl. Veranstaltungen im Rahmen der RLFB sorgen sowohl für eine
Sensibilisierung bzgl. aktueller Fragen der Schulberatung wie auch für den
notwendigen innerschulischen Informationsfluss.
Die
von der Regierung von Mittelfranken seit drei Schuljahren vorgenommene (und
einvernehmlich mit ihr festgelegte) Abordnung von Frau BRin Sieglinde Blaschke
mit vier Wochenstunden für den sonderpädagogischen Beratungsbereich an der
staatlichen Schulberatungsstelle hat sich als eine wesentliche Entlastung in
der Einzelberatung erwiesen, u.a. auch deswegen, weil der Trend der letzten
Jahre zu vermehrt von ISB, Regierung, Schulämtern und Schulleitern gewünschten
Veranstaltungen, Seminaren und schul- bzw. kollegiumsinternen Fortbildungen
unvermindert angehalten hat.
Wenn die Beratung von Schule und Lehrkräften ministeriell gefördert und
gefordert wird, wenn auf einschlägige Landtagsanfragen vom Kultusministerium
darauf hingewiesen wird, dass Supervision von jedem in bayerischen Schulen
Tätigen genützt werden kann, wäre wünschenswert, dass diese Aktivitäten mit
einem hinreichenden Zeitrahmen zu erfüllen sind. Momentan gelingt die
Bewältigung der Arbeitsfelder nur durch einen bei Kolleginnen und Kollegen und
bei mir selbst bis an die Belastungsgrenze gehenden Arbeitseinsatz: Bei 73 von
mir als Referent gestalteten, teils mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen,
bei 50 Arbeitswochen pro Jahr und einer laut Jahresbericht errechneten Summe
von ca. 2 200 Arbeitsstunden ergibt sich als Durchschnittswert eine
Wochenarbeitszeit von 44 Vollstunden!
Momentan ist zu befürchten, dass ein
weiteres Engagement im Bereich der Beratung von Schule und Lehrkräften deutlich
zu Lasten der staatlichen Schulberatungsstelle als auch zu Lasten meiner
Gesundheit ginge: Vor Ort würden bzgl. der Einzelberatung verstärkt Engpässe
auftreten, was gleichbedeutend mit einer Zunahme der Wartezeiten für
Ratsuchende wäre. Eine Abordnung weiterer Schulpsychologen und Beratungslehrer
an die staatliche Schulberatungsstelle könnte hier mittelfristig Abhilfe schaffen.