Aus dem Tätigkeitsbericht 2003 der neun
staatlichen Schulberatungsstellen Bayerns:
Schulische
Gewaltprävention und Krisenintervention:
Vorsorge -
Fürsorge - Nachsorge
1.
Pädagogisch-psychologische Beratung von Schülern und Eltern in Fällen
von erzieherischen und sozialen Problemen mit Beteiligung von Gewaltausübung,
Gewaltandrohung und in Fällen von schulischen Krisensituationen im Zusammenhang
mit Gewalt
a) Beratungsgespräche mit Eltern und Schülern durch staatliche
Schulberater, Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte an Schulen und
Schulberatungsstellen
Laut den Tätigkeitsberichten und persönlichen Rückmeldungen
von Beratungslehrkräften und Schulpsychologen vom Schuljahr 2001/2002 ist die
Zahl der Beratungen bei erzieherischen und sozialen Problemen (incl.
Verhaltensauffälligkeiten) und damit zusammenhängend die Zahl der Beratungen
bei Lern- und Leistungsstörungen mit Abstand am höchsten. Fälle von
Gewaltandrohungen und -delikten gegenüber Mitschülern und auch gegenüber
Lehrkräften beanspruchen die Beratungsfachkräfte dabei in immer höherem Maße.
Zwei Beispiele aus der Praxis des
Schulberaters:
Ein Gymnasiallehrer wandte sich an den staatlichen Schulberater mit der dringenden Bitte, einen geeigneten Therapeuten für einen 18-jährigen Gymnasiasten zu finden, da dieser vor einiger Zeit an die Tafel geschrieben hätte: „Erfurt wird sich hier wiederholen. Ich bringe euch Lehrer alle um! Euer..." Lehrer, Beratungsfachkräfte und Schulleitung sind nach vielen Gesprächen mit dem Jugendlichen zur Auffassung gelangt, im Rahmen der Schule sei ihm nicht beizukommen, er brauche psychotherapeutische Hilfe. Eine längere Abklärung des Falles machte dann deutlich, dass dieser Jugendliche seit langer Zeit Drogen konsumierte, sich dadurch von seinen Klassenkameraden absonderte und mit den Lehrern nicht mehr zurecht kam, im Lernen versagte und sich immer mehr seelisch isolierte. In dieser Notsituation sah er in der Morddrohung nach dem Beispiel Erfurt eine Möglichkeit, die Aufmerksamkeit von Lehrern, Mitschülern und seiner Mutter auf sich zu lenken, um evtl. Hilfe zu erfahren.
Einige Monate später kam eine Mutter mit ihrem hoch begabten 11-jährigen Sohn über die Vermittlung des Kultusministeriums zur Beratung. Mutter und Sohn waren auf der Suche nach einem Platz in einem Privat-Gymnasium, da ihrer Meinung nach die Lehrer am gegenwärtigen Gymnasium und auch an den übrigen staatlichen Gymnasien unfähig seien, dem hoch begabten Sohn in irgendeiner Weise gerecht zu werden. Der Sohn hatte inzwischen in allen Fächern mangelhafte bis ungenügende Leistungen erbracht. Nach einem längeren Versuch, die Einstellung der beiden gegenüber Gymnasiallehrern zu korrigieren, meinte der Sohn plötzlich ganz lapidar: „Wissen Sie, was ich am liebsten machen würde? Am liebsten würde ich alle Lehrer umlegen, einfach niederknallen."
b) Organisation von Hilfeleistungen wie therapeutische Betreuung,
medizinische Hilfe, Lernhilfe, Kontakte zu Schulen und zu anderen
Beratungsinstitutionen
Zeichnet sich im pädagogisch-psychologischen Beratungsgespräch
ab, dass Beratungsfachkräfte dem ratsuchenden Schüler, Elternteil oder Kollegen
alleine nicht weiterhelfen können, beziehen sie Kollegen anderer Schulen und
Schularten in der Region sowie außerschulische Beratungsdienste und therapeutische
Einrichtungen wie z. B. schulärztliche Dienste, Erziehungs- und Familienberatungsstellen,
Jugendämter und soziale Dienste, Berufs- und Studienberatungsstellen, frei
praktizierende Psychologen, Psychiater und Ärzte mit ein. Durch diese
Kooperation werden bei Bedarf fachliche und organisatorische Abstimmungen mit
den Fachkollegen erreicht und die Effizienz der schulischen Beratung im
Interesse von Schülern, Eltern und der gesamten Öffentlichkeit erhöht.
Notwendig ist die Kooperation mit Fachkollegen auch deshalb, um Rat suchenden
Schülern und Eltern eine Fortführung der Beratung und Hilfe auch über die
Schulzeit hinaus zu sichern. Und schließlich kann durch interdisziplinäres Zusammenwirken
von professionellen Beratern aus unterschiedlichen Fachbereichen gezielter und
wirksamer geholfen werden.
2.
Beratung von Lehrkräften und Schulen
a) Aus allen Schulberatungsstellen wurde ein hoher Bedarf an
Kollegenberatungen gemeldet (vgl. Tätigkeitsberichte Schuljahr 2001/2002). Wie
eine Fragebogen-Erhebung unter Lehrkräften aller Schularten im Zusammenhang mit
dem bayerischen Modellversuch „Lehrergesundheit" im Regierungsbezirk
Niederbayern exemplarisch zeigte, steht für die Mehrzahl der Lehrkräfte der
Bedarf an Beratung und Fortbildung zum „Umgang mit schwierigen Schülern"
und zu „Verhaltensauffälligkeiten bei Schülern" im Vordergrund.
b) Mehrere Schulleiter aus Gymnasien und Volksschulen richteten Anfragen an
die staatlichen Schulberatungsstellen, zum Thema Gewaltprävention und
Krisenintervention an Elternabenden, Lehrerkonferenzen und Pädagogischen Tagen
zu referieren und praxiserprobte Konzepte (z. B. das Interventionsprogramm von
Dan Olweus) vorzustellen.
3.
Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Dienstbesprechungen
a) Alle neun staatlichen Schulberatungsstellen bieten seit Jahren halb-,
ein- oder mehrtägige Fortbildungsveranstaltungen an zu folgenden Themen:
-
Mediation - eine Form der
Konfliktbewältigung und Gewaltprävention an Schulen,
-
Mediation - Leitung von
Vermittlungsgesprächen bei Konflikten zwischen Lehrern und Eltern, Lehrern und
Schülern oder Schulleitung und Eltern,
-
Konfliktmoderation für Lehrkräfte,
-
Streitschlichtung durch
Konfliktlotsen,
-
Wie können Schulen hilfreich mit
Krisen umgehen?,
-
Gewaltprävention: Umgang mit Mobbing
-
Lehrer-Schüler-Konferenz: Wie man
Konflikte in der Schule angemessen löst,
-
Stressprävention in Schule und
Unterricht,
-
Lehrergesprächsgruppen,
-
Supervision für Schulleiter
(Coaching), Funktionsträger, Teilkollegien, Beratungsfachkräfte, Lehrkräfte und
Lehramtsanwärter
-
Balint-Gruppen
b) In den jährlich stattfindenden Dienstbesprechungen der staatlichen
Schulberatungsstellen im Rahmen der fachlichen Betreuung der
Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen aller Schularten wurde das Thema Gewaltprävention
und Krisenintervention in den Schuljahren 2001/02 und 2002/03 intensiv
behandelt. So lautete das Thema der Münchener Dienstbesprechungen z. B. „Die
Zusammenarbeit der schulischen Beratungsfachkräfte am Beispiel der
Gewaltprävention und Krisenintervention". An Beispielen aus den von den
Beratungslehrkräften und Schulpsychologen vertretenen Schulen wurden Abläufe,
Probleme bei der Zusammenarbeit mit den bei Krisen einbezogenen Stellen sowie
Lösungswege für die aufgetretenen Reibungspunkte und Verfehlungen erarbeitet.
4.
Bereitstellung von Konzepten zur Gewaltprävention und Krisenintervention
sowie weiteren Informationen in Form von Fortbildungsmaterial, Informationspapieren,
Rundbriefen, etc.
a) Konzepte
zur Gewaltprävention und Krisenintervention
Die staatlichen Schulberatungsstellen informieren Lehr- und
Beratungsfachkräfte fortwährend über verschiedene Konzepte staatlicher
Schulpsychologen und Schulberater zur Gewaltprävention und Krisenintervention.
Darstellungen bewährter Konzepte finden sich u. a.
-
im „Handbuch Schulberatung"
(Hrsg. W. Honal, Staatlicher Schulberater)
-
im Internet unter: www.schulberatung.bayern.de
-
im Internet unter: www.schulberatung-muenchen.de/fachartikel
(z.B. „Gewalt in der Schule - Intervention und Prävention. Anleitung zu
gewaltloser Konfliktlösung als Beitrag zur Friedenserziehung")
Hervorzuheben ist an dieser Stelle der umfangreiche Reader
des Landesverbandes bayerischer Schulpsychologen „Krisenmanagement in
Schulen", Forum Schulpsychologie Band 14, in dem Grundlagen und Handlungsstrategien
zum Krisenmanagement in der Schule vorgestellt sowie Konsequenzen aus der
Kriseninterventionsarbeit in Erfurt gezogen werden.
Erwähnt werden muss auch das Kriseninterventions- und
Bewältigungsteam Bayerischer Schulpsychologen und Schulpsychologinnen (KIBBS),
eine Gruppe von Experten für Krisenmanagement und Prävention, die im Auftrag
des Kultusministeriums bei „Großschadensereignissen" Hilfe leisten
soll.
b)
Rundbrief mit „Erfurt-Erklärung"
In einem vierseitigen Diskussionsbeitrag „Für eine bewusste
ethisch-moralische Werteerziehung" wandte sich der Leiter der
staatlichen Schulberatungsstelle für München in Form eines Rundbriefs an
Lehrer, Beratungsfachkräfte, verantwortungsbewusste Mitbürger und Politiker
sowie Vertreter gesellschaftlicher Gruppierungen und in Form einer
Veröffentlichung in mehreren Zeitschriften an Eltern und Erzieher. Er stellte
die Frage: Was ist los mit unserer Jugend? Was ist los mit unserer Gesellschaft?
Was hat in der Erziehung der letzten Jahrzehnte gefehlt? Aus der Perspektive
der personalen Psychologie versuchte er darauf Antworten zu geben (s.
nachfolgender Beitrag und s.a.
www.schulberatung-muenchen.de/fachartikel).
Der Rundbrief, der eine Einladung zur offenen Diskussion
darstellte, rief eine Welle von vielen zustimmenden und auch einigen wenigen
kritischen Reaktionen in Form von Diskussionsbeiträgen, Briefen, Thesen,
Stellungnahmen, zugesendeten Artikeln und Forschungsergebnissen hervor;
insgesamt waren es über 500 Zuschriften. In einem weiteren Rundbrief im
Frühjahr 2003 soll eine „Antwort" auf diese vielfältigen Reaktionen erfolgen.
c)
Sozialwirksame Schule - ein neues Konzept pädagogischer Schulentwicklung
Das Konzept sozialwirksame Schule wurde vom Schulpsychologen
Dr. Werner Hopf von der staatlichen Schulberatungsstelle Oberbayern/Ost
aufgrund der Erziehungs- und Unterrichtsprobleme in vielen Schulen entwickelt.
Nach Hopf wirken „ein gutes Schul- und Klassenklima, systemisches Denken und
Erziehungskompetenz der Lehrkräfte sowie die Vermittlung sozialer Fähigkeiten
an Schülerinnen und Schülern vor allem in fünf Bereichen:
-
Verbesserung des Kontexts von
Unterricht: Dabei geht es um die Herstellung der Bedingungen eines guten
Unterrichts,
-
Entlastung der Lehrkräfte von
Disziplinproblemen und antisozialem Verhalten der Schüler,
-
Prävention des Burn-Out-Syndroms
durch Entwicklung der Berufsidentität.
-
Stärkung der Schülerpersönlichkeit,
-
Prävention von Schülergewalt.
Auf diese Bereiche zielt die erste
Stufe des Konzepts ‚sozialwirksame Schule’. Auf der zweiten Stufe geht es um
die Verbesserung der Unterrichtsqualität zum Beispiel durch Formen
eigenverantwortlichen Lernens" („Schulverwaltung Bayern“, 24. Jg., Dezember
2001, Nr.12, S. 412).
5.
Mit-Organisation von Kongressen zur Gewaltprävention
Aufgrund der großen Bedeutung der Mediengewalt im
Zusammenhang mit Schülergewalt und aufgrund des großen Echos auf den in der
„Erfurt-Erklärung" angesprochenen Bereich Mediengewalt unterstützte die
staatliche Schulberatungsstelle München den am 25. Juli 2002 abgehaltenen
Kongress zur Mediengewalt in Form eines Rundschreibens, in dem die Schulleiter
aller Münchener Schulen darum gebeten wurden, einen Vertreter ihrer Schule am
Kongress teilnehmen zu lassen und in Form einer Stellungnahme zu pädagogischen
Konsequenzen (s. nachfolgender Kommentar in der Anlage)
Am 14. März 2002 fand in Nürnberg ein weiterer Kongress zum
Thema Mediengewalt mit Unterstützung der staatlichen Schulberatungsstellen
München und Mittelfranken statt.
Dr. Rudolf Hänsel, Leiter der staatlichen
Schulberatungsstelle München
Die Einführung der allgemeinen (Volks-)Schulpflicht war die Grundlage
dafür, dass im Laufe der Zeit Kinder und Jugendliche aus allen Teilen der
Bevölkerung generell eine Allgemeinbildung und familienergänzende Einführung in
die sittlichen Werte und Normen der Gesellschaft und des Staates erhalten
konnten. Damit wurde für die nachwachsende Generation eine wichtige
Voraussetzung für eine bessere Entfaltung ihrer Persönlichkeit, für ihre
Gewissensbildung und ihre allgemeine und berufliche Bildung geschaffen. Die
Einführung der Schulpflicht bildete zudem die Basis für die Förderung der
Familie, für ein friedliches Zusammenleben im Gemeinwesen und die Wahrnehmung
der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten, für die Entwicklung von
Gemeinwohl, sozialer Gerechtigkeit und Demokratie.
In der heutigen Zeit hat die Schule jedoch zunehmend Schwierigkeiten,
ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag
gerecht zu werden. Die Einflüsse, die auf Kinder und Jugendliche in ihrer
Freizeit einströmen, sind stark desorientierend und kaum zu kontrollieren.
Besonders verheerend wirken sich diejenigen einer
„Unterhaltungs"-Industrie aus, die den jungen Menschen - in Film,
Fernsehen, Video, Computerspiel und Musik - im Wesentlichen eine Mischung aus
Gewalt, Perversion und Nihilismus vermittelt. So haben 50 Jahre
Wirkungsforschung eindeutig die schädlichen Folgen von Gewaltdarstellungen in
Fernsehen und Video und neuerdings auch von Computerspielen nachgewiesen. In
der Resolution des Münchener Medienkongresses „Handeln statt Resignieren"
v. 25.7.2002 wurden diese klar benannt:
·
Mediengewaltkonsum erhöht bei 10-15%
der Kinder und Jugendlichen die Aggressivität und Gewalttätigkeit. In
Risikogruppen ist die Wirkung noch stärker.
·
Eine bisher in der Forschung zu
wenig beachtete Wirkung der Mediengewalt besteht im Aufbau von latenter
Gewaltbereitschaft.
·
Gewalthaltige Computerspiele
bewirken unmittelbar eine emotionale Desensibilisierung und langfristig eine
herabgesetzte Mitleidensfähigkeit sowie eine größere Wertschätzung von Gewalt.
·
Killer-Spiele setzen - zusammen mit
weiteren Lernprozessen - die Tötungshemmung herab.
·
Intensiver Horror-Gewalt-Film-Konsum
und Killerspiele fördern das Erlernen von
destruktiven Emotionen (Hass, Neid, Rache), Feindbildern und Gewaltbereitschaft.
·
Handlungsmuster für Gewalttätigkeit
werden durch Mediengewaltkonsum gelernt und Lust an Gewalt verstärkt.
·
Bei Vielspielern am Computer wurden
Hinweise auf Veränderungen der Gehirnaktivität gefunden, die mit aggressiven
Verhaltensänderungen in Beziehung stehen können.
Diese eindeutigen wissenschaftlichen Forschungsergebnisse werden von den
Massenmedien sowie mediennahen Wissenschaftlern unterdrückt und es wird der
falsche Eindruck erweckt und aufrechterhalten, es gäbe einen
Wissenschaftsstreit über die Wirkungen der Mediengewalt. Aber wir Lehrer und
Erzieher, die wir die unheilvollen Auswirkungen dieser Medieneinflüsse
tagtäglich im Unterricht und auf dem Pausenhof in Form von Konzentrations- und
Lernschwierigkeiten, Demotivation und aggressivem Verhalten gegenüber Mitschülern
und uns selbst zweifelsfrei zu spüren bekommen - wir sollten uns gegen diese
(un)heimlichen Erzieher wehren, die Innenwelt-Verschmutzung unserer Jugend
durch die Massenmedien nicht zulassen und die notwendigen pädagogischen
Konsequenzen daraus ziehen. Und wenn wir dabei von der Schulleitung, den
Schülereltern, der Kultusbürokratie (Lehrer brauchen mehr Zeit für die
Erziehungs- und Beratungsaufgabe!) und von der ganzen Gesellschaft unterstützt
werden, ist eine Veränderung zum Positiven möglich:
·
Die Medien-Konsumgewohnheiten der
Schüler sind im Unterricht in einer Atmosphäre des Vertrauens offen und
nicht-moralisierend zu thematisieren.
·
Als Erzieher ist es unsere Pflicht,
die Schüler über die oben genannten negativen Auswirkungen des
Gewalt-Film-Konsums und der Computer-Spiele auf ihr Lernverhalten, auf ihr
Lebensgefühl, auf ihre gesamte kognitive und emotionale Entwicklung altersgemäß
und einfühlsam, aber unzweideutig und entschlossen aufzuklären. Eine
amerikanische Studie wies jüngst die positiven Auswirkungen solcher Schülerinstruktion
nach.
·
Ziel einer kritischen
Medienerziehung im Rahmen einer ethisch-moralischen Werteerziehung ist, mit den
Schülern über diese Themen in einen echten inneren, d.h. ehrlichen, offenen und
gleichwertigen Dialog zu kommen und sie dafür zu gewinnen, Gewalt und andere
„Unwerte" von innen heraus abzulehnen, sich bewusst gegen sie zu entscheiden.
Insgesamt haben wir Erzieher die unabweisbare Aufgabe, unsere Kinder und
Jugendlichen zum Mitdenken und Mitfühlen zu gewinnen, zur Mitverantwortung und
zur Mitgestaltung einer humanen und friedlichen Welt.
* Der Kommentar erschien in: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht
und Kultus (Hrsg.), Lehrerinfo Nr. 6 / November 2002, Forum Schule S. 12).