Aus dem Tätigkeitsbericht 2003 der neun staatlichen Schulberatungsstellen Bayerns:

 

Werner Honal, Dr. Franz Knoll

Schullaufbahnberatung hilft zu einer fähigkeitsbezogenen schulischen Bildung und Förderung

 

1.     Aufgabenbeschreibung

Die Schullaufbahnberatung ist ein zentraler Teil der vier Aufgabenbereiche der Schulberatung in Bayern, zu der Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen/innen und die neun zentralen Schulberatungsstellen gehören. Dabei dient die Schullaufbahnberatung

-        der individuellen Beratung hinsichtlich der Wahl der Schullaufbahn

-        der allgemeinen Information über das schulische Bildungsangebot, besonders

-       in Fragen der Durchlässigkeit zwischen den Schularten und innerhalb der verschiedenen Ausbildungsrichtungen einer Schulart,

-        bei der Wahl von Fächern - von Kursen,

-        bei der Entscheidung über anzustrebende schulische Abschlüsse

-        bei der Diagnose besonderer Begabungen

-        der beruflichen Orientierung

-        der studienvorbereitenden Beratung.

Diese wichtige Dienstleistung hilft den Schülern, ihr in der Bayerischen Verfassung verankertes Recht zu realisieren, auf eine ihren erkennbaren Fähigkeiten und ihrer inneren Berufung entsprechenden schulischen Bildung und Förderung. Sie kann auch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Anspruch genommen werden, die eine schulische Ausbildung in Bayern erstmals oder erneut beginnen wollen.

Schullaufbahnberatung hat viele Facetten. Die in diesem Kapitel folgende Darstellung soll die enorme Bandbreite dieses Dienstes sichtbar machen.

2.     Telefonische Schullaufbahn- und Bildungswegberatung (in schwierigen Fällen) durch den Leiter der staatlichen Schulberatungsstelle

Im Schuljahr 2001/02 erfolgten z.B. in Oberbayern-Ost 854 dokumentierte telefonische Schullaufbahnberatungen durch den Leiter der staatlichen Schulberatungsstelle Dies liegt nicht unerheblich daran, dass jeder Leiter einer staatlichen Schulberatungsstelle besonders verantwortlich ist für die schulartübergreifenden Fragen und die Durchlässigkeit im bayerischen Schulwesen. Die umfangreiche  telefonische Inanspruchnahme ist einerseits ein Qualitätsmerkmal der Schulberatung in Bayern, die über gut erreichbare, regelmäßig besetzte zentralen Stellen auf Bezirksebene verfügt. Andererseits ist  die große Nachfrage auch eine Herausforderung für die Weiterentwicklung der Beratung an den Schulen, bei denen Beratungsfachkräfte diesen Service zurzeit kaum leisten.

Die telefonische Beratung erfolgt meist nach folgendem Ablauf und Muster:

a)   Schilderung des Problems
b)   Herausfinden von Stärken und Schwächen aus Sicht der Ratsuchenden
c)   Darstellung der schulrechtlichen Aspekte
d    Darstellung der unterschiedlichen Alternativen
e)   Gemeinsame Bewertung der Alternativen bezüglich Stärken und Schwä-
       chen, zeitlichem Aspekt, örtlichen Gegebenheiten, etc.

Neben den alltäglichen Schullaufbahn- und Schulrechtsfragen sollen hier einige Schwer­punkte detailliert genannt werden, um damit ein authentisches Bild des Beratungsalltags an einer zentralen Schulberatungsstelle  zu zeichnen:

·         Unterstützung und Beratung von Schulleitern, Lehrkräften, Beratungslehrkräften und Schulpsychologen bei schwierigen Schullaufbahnfragen und schulrechtlichen Aspekten

·         Wechsel aus anderen Bundesländern nach Bayern:

-  Nordrhein-Westfalen 9. Klasse

-  Niedersachsen Orientierungsstufe 8. Klasse

-  Gesamtschule Bremen 8. Klasse

-  Kassel Aufnahme in 5. Klasse

-  Hessen Gesamtschule 6. Klasse

·         Wechsel aus Bayern ins Ausland für mehrere Jahre

-  Was ist zu tun bei Rückkehr nach Bayern?

-  Aufenthalt in Kanada, Großbritannien

·         Wechsel aus dem Ausland nach Bayern

-  Südafrika College - Kolumbien (8.Jahrgangsstufe) - USA High School

-  Vietnam (7. Jahrgangsstufe) – Russland – Türkei - Chile – Griechenland
 – Litauen – Venezuela – Italien – Korea

·         Übertrittsberatung:

-  Probeunterricht am Gymnasium und Realschule nicht bestanden

-  Vergleich Anspruch Realschule, Gymnasium, Mittlere-Reife-Klassen

-  Wechsel aus 5. Klasse Hauptschule in Realschule, Gymnasium

·         Schullaufbahnfragen bei

-  L-R-S, Legasthenie

-  schwere psychische Probleme, 10 Jahrgangsstufe Gymnasium

-  Jugenddepressionen 12. Jahrgangsstufe Gymnasium

-  Legasthenie und ADS

-  psychische Probleme bei ADS

-  Verhaltensstörungen

-  Verbrennungsunfall mit langem Krankenhausaufenthalt

·         Internate/Tagesheimschulen/Ganztagesschulen

·         Erwerb von Hochschulreife (Fachhoch-, fachgebundene, allgemeine Hochschulreife)

-  FOS/BOS,  Kolleg

-  Fernstudium,   Begabtenabitur

-       von Fachhochschulreife zur allgem. Hochschulreife

 

·         Hauptschule

-  Mittlere-Reife-Klassen

-  Wechsel Gymnasium zur M 10

-  Erwerb des erfolgreichen Hauptschulabschlusses

-  qualifizierender Hauptschulabschluss

-  freiwilliger Besuch der Hauptschule

·         Privatschulen

- Wechsel aus staatlich genehmigten Schulen in staatliche und staatlich anerkannte Schulen

-  Waldorfschule

-  Montessorischule

-  staatlich genehmigte Gymnasien

·         Wechsel an Förderschule

-  aus 2. Klasse

-  aus Hauptschule nach dreimaligem Wiederholen der 6. Jahrgangsstufe

·         Realschule

-  Sprengel – Einzugsbereich -  Ablehnung der Aufnahme

·         Gymnasium

-  Wiederholungsverbot Art. 53 Abs. BayEUG

-  schulischer Ausschluss bei nicht bestandener 10. Klasse

-  mittlerer Schulabschluss nach Problemen in 5. Klasse

·         Schullaufbahnmöglichkeiten

-  nach Androhung der Entlassung 7. Klasse 

-  Unterrichtsausschluss 6. Jahrgangsstufe

-  Kollegstufe 13. Jahrgangsstufe keine Zulassung

-  Übergangs- und Anschlussklassen

-  Androhung der Entlassung 7. Klasse

-  Ausschluss vom Unterricht (Wirtschaftsschule)

·         Hochbegabung

-  Leistungsprobleme (bereits Versagen in Realschule, Wirtschaftsschule)

-  Leistungsprobleme 3. Klasse

-  Leistungsprobleme 6. Klasse Gymnasium

-  Überspringen in der Grundschule

·         Junge Erwachsene, Erwachsene

-  nachträglicher Erweb der mittleren Reife (39-jährige Frau, 31-jähriger Arbeitsloser)

-          Hochschulreife (40-jähriger Arbeitsloser)

-          Nachträglicher Erwerb des erfolgreichen Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses

 

 

 

 

3.     Schullaufbahn- und Bildungsberatung der zentralen Beratungslehrkräfte (BL) und Schulpsychologen/innen (Spsy) an der staatlichen Schulberatungsstelle

 

 

Die Abb. 1 zeigt bei den sechs Beratungsfeldern

-          Schullaufbahnberatung (SLB)

-          Kooperation mit Fachdiensten und Schullaufbahnberatung (KoSLB)

-          Pädagogisch–psychologische Beratung (PäPsy)

-          Beratung von Lehrern und Schule (BvS)

-          Beratung bei Ausländern (Aus) und

-          Bildungsberatung (BB) bei den Berufschülern

deutliche Aufgabenschwerpunkte: Schullaufbahnberatung (71%) bei den Beratungslehrkräften und pädagogisch-psychologische Beratung (90%) bei den Schulpsychologen, die damit die pädagogische Arbeit der Schulen mit den Methoden der Psychologie unterstützen. Da die Ratsuchenden von sich aus ihr Beratungsproblem nicht vorher den Beratungsfeldern und die Zuständigkeiten klären können und sich im Laufe der Beratung Schwerpunktverlagerungen ergeben können, werden Fälle der pädagogisch–psychologische Beratung (7%) beim Beratungslehrer,  Fälle der Schullaufbahnberatung (9%) bei den Schulpsychologen bearbeitet. Die Schulpsychologen sind zur Zeit, je nach personellen Ressourcen im Zuständigkeitsbereich, mit Aufträgen zur Begutachtung von Legasthenie nahezu blockiert (101 von 152 Beratungsanlässe aus PäPsy).und stehen damit für andere wichtige Beratungsbereiche kaum mehr zur Verfügung.

Bei Schulpsychologen in der Region gehören, stärker als in der zentralen Stelle, Beratungsanlässe zur Schullaufbahnberatung mit 24% zum Alltag, wie die folgende Abbildung zeigt:

 

 

a Schullaufbahnberatung (SLB)

b Lern- u. Leistungsprobleme incl. LRS

c Verhaltensauffälligkeiten

d Familienprobleme

e Sonstiges

 

Beratungslehrkräfte an den zentralen Schulberatungsstellen bearbeiteten folgende ausführliche Einzelfälle im Berichtsjahr (in abfallender Folge; Abkürzungen vgl. unten):

 

 

a  Einschulung, Aufnahme in die Schule (nicht nur in Eingangsklasse)

b  Versetzung und Wiederholung

c  Wechsel von/zur Förderschule/Wahl und Wechsel der Ausbildungsrichtung

d  Übertritt an/von Wirtschaftsschule/ Realschule /Gymnasium (Wechsel der Schulart)

e  Übertritt an/von M-Klassen bei Berufsschulen: Beratung während der Probezeit

f   Beratung zur Hochbegabung

g  Quali und andere Abschlüsse; bei Berufsschulen: MBS, Quabi

h  sonstige  Schullaufbahnfragen  (incl. schulrechtlicher Fragen),

k  Berufswahlvorbereitung, Wechsel in das Berufsleben

m Lern- u. Leistungsstörungen (z.B. LRS, Sprachstörungen, Dyskalkulie)

n  erzieherische und soziale Probleme (incl. Verhaltensauffälligkeiten)

s  besondere Probleme ausländischer Schüler

x  schulische Weiterbildung (z.B. BOS, FOS)

4.     Schullaufbahnberatung durch Beratungslehrkräfte

Erstmals stehen in Bayern, ermöglicht durch den Einsatz einer Datenbank mit elektronischem Erhe­bungsblatt, Tätigkeitsbericht in einer so hohen Anzahl (759 in allen Teilen ausgefüllt, Stand 1. März 2003) zur Verfügung, dass auch für Schularten von kleinerer Anzahl, die bisher auf Bezirksebene nicht besonders gut auswertbar waren. wie z.B. die Wirtschafts­schulen, statistische Aussagen möglich sind.

In einem ersten Durchgang wird dargestellt, welchen unterschiedlichen Rang innerhalb der verschiedenen Aufgabenfelder die Schullaufbahnberatung bei den Beratungslehrkräften in Bayern hat. Dabei zeigen sich auch erhebliche Unterschiede zwischen den Schularten. Obwohl z.B. die Wirtschaftsschule eine Berufsfachschule ist, gleicht deren Profil der verschiedenen Falltypen eher der Realschule als den Berufsfachschulen. Solche unterschiedlichen Profile haben auch Konsequenzen für eine bedarfsorientierte Fortbildung der Beratungsfachkräfte. Die Falltypen wurden dabei nach folgender Gliederung gebündelt:

Zum Falltyp Schullaufbahnberatung (SLB) wurden gezählt:

a  Einschulung, Aufnahme in die Schule (nicht nur in Eingangsklasse)

b  Versetzung und Wiederholung

c  Wechsel von/zur Förderschule/Wahl und Wechsel der Ausbildungsrichtung

d  Übertritt an/von Wirtschaftsschule/ Realschule /Gymnasium ( Wechsel der Schulart

e  Übertritt an/von M-Klassen bei Berufsschulen: Beratung während der Probezeit

f   Beratung zur Hochbegabung

g  Quali und andere Abschlüsse bei Berufsschulen:  MBS, Quabi

h  sonstige  Schullaufbahnfragen (incl. schulrechtlicher Fragen),

i  Beratung zu P-Klassen

j  Abschluss der eigenen Schulart, Kurswahl

Zum Falltyp Kooperative Schullaufbahnberatung (KoSLB) v.a. mit  der Berufs- und Studienberatung wurden gezählt:

k  Berufswahlvorbereitung, Wechsel in das Berufsleben

l  Studienwahlvorbereitung

Zum Falltyp Pädagogisch– psychologische Beratung (PäPsy) wurden gezählt:

m  Lern- u. Leistungsstörungen (z.B. LRS, Sprachstörungen, Dyskalkulie)

n  erzieherische und soziale Probleme (incl. Verhaltensauffälligkeiten)

q  sonstige pädagogisch‑psychologische Fragen

 

Zum Falltyp Beratung von Lehrer und Schule (BvS) wurden gezählt:

r  Beratung von Schule und Lehrern

Zum Falltyp Beratung bei Migrationshintergrund (Aus) wurden gezählt:

s besondere Probleme ausländischer Schüler

Zum Falltyp Bildungsberatung (BB) bei den Berufschulen wurden gezählt:

t  Ausbildungsfragen (z.B.: Ausbildungsverträge, arbeits‑ und tarifrechtliche Fragen; Probleme mit dem Ausbildungsbetrieb)

u  Berufsgrundschuljahr/BVJ/Jungarbeiterklassen

v  berufliche Weiterbildung (Kurse und Fachschulen)

w  sonstige Fragen der beruflichen Bildung

x  schulische Weiterbildung (z.B. BOS, FOS)

 

 

Hier wird deutlich, dass die Schullaufbahnberatung dort einen hohen Stellenwert hat, wo das Schulsystem nach den verschiedenen Interessen und Begabungen stark differenziert, wie an Real- und Wirtschaftsschulen, aber noch von BOS u. FOS übertroffen (vgl. die Abbildung unten). Einen deutlich gestiegenen Anteil haben die Beratungslehrkräfte an den Gymnasien auf dem Feld pädagogisch-psychologischer Beratung zu leisten:

 

An den Pflicht-Berufsschulen erweitert sich das Feld Schullaufbahnberatung um die dazu zählende Bildungsberatung (BB - Erklärung s. oben). In der Summe von BB und SLB schließen sie an FOS und BOS an:

 

Zur Kontrolle wurde die Gliederung nach Falltypen auch anderen Faktoren wie z.B. der Dauer der Diensttätigkeit und den unterschiedlichen Region des Dienstortes gegenübergestellt:

 

Die Grafik erlaubt die näher zu untersuchende Vermutung, dass erfahrene Beratungslehrkräfte öfter mit Fragen der Schullaufbahnberatung konfrontiert werden. Mehr als die Hälfte der Beratungslehrkräfte ist erst seit 11 oder weniger Jahren in der Schulberatung tätig und beschäftigt sich signifikant stärker mit Fällen aus dem Bereich der pädagogisch-psychologischen Beratung.

Keinen Effekt zeigt die Trennung nach Beratungen in der Großstadt und ländlichen Regionen.

 

 

SLB im Detail - Aufschlüsselung nach einzelnen Schularten, sortiert nach der Häufigkeit bei der erstgenannten Schulart:

 

Hier fällt der hohe Anteil der Aufnahmeberatungen an Real- und Wirtschaftsschulen auf, der auch mit dem schwierigen Übertrittsverfahren zusammenhängen kann.

 

Die meisten Unterschiede liegen hier in den Beratungen aus dem Bereich BB

t   Ausbildungsfragen (z.B.: Ausbildungsverträge, arbeits‑ und tarifrechtliche Fragen; Probleme mit dem Ausbildungsbetrieb)

u  Berufsgrundschuljahr/BVJ/Jungarbeiterklassen

v  berufliche Weiterbildung (Kurse und Fachschulen)

w  sonstige Fragen der beruflichen Bildung

x  schulische Weiterbildung (z.B. BOS, FOS)

 

Während das Bild der Schullaufbahnberatungen an den Gymnasien sehr „unaufgeregt“ verläuft, zeigen sich bei FOS und BOS drei große Spitzen. Bei der Aufnahmeberatung (a), der Studienwahlvorbereitung (l) und der Beratung zum Abschluss der Schulart (j). Man könnte im Vergleich dazu folgern, die Beratungslehrkräfte an den Gymnasien  werden stark durch die Beratungen in der Unter- und Mittelstufe ausgelastet.

5.     Schullaufbahnberatung durch Schulpsycholog(inn)en

Entgegen ersten Vermutungen Außenstehender ist, wie die Daten aus Abb. 3 zeigen, Schullaufbahnberatung vor allem für die  Schulpsychologen außerhalb der zentralen Schulberatungsstelle sehr wichtig. Einerseits münden oft zunächst als pädagogisch-psychologische Probleme beginnende Einzelberatungen bei einer differenzierten Schullaufbahnberatung, da z.B. dringend eine stärkere oder schwächere Herausforderung  des Kindes erwogen werden muss. Anderseits gehen Schullaufbahnberatungen Hand in Hand mit pädagogisch-psychologischen Diagnosen und Hilfen, die der Schulpsychologe aufgrund seiner dafür umfassenden Ausbildung leistet. Diese Bedeutung der Schullaufbahnberatung erfordert auch eine einschlägige Fortbildung der Schulpsychologen, da das gerade an den zentralen Stellen sehr günstige gleichzeitige Angebot Schulpsychologe und Beratungslehrkraft eher selten anzutreffen ist.

Die Erhebung des ISB vom Nov. 2002 an die Schulpsychologen in Bayern erfragte nur „Fallzahlen aus dem letzten Schuljahr zu aktuellen Themen“  z.B. zur Legasthenie und zu ADS-Störung, so dass zur Schullaufbahnberatung leider keine neuen Erkenntnisse vorliegen.

6.     Pädagogische Abwägungen bei der Schullaufbahnberatung

Die besondere fachliche Kompetenz der Beratungsfachkraft zeigt sich oft in den Abwägungen, die nicht den Ratsuchenden vorgetragen, sondern sich vor und während einer Beratung im „Kopf“ des Beraters abspielen. Wenn ich z. B. bedenke (und mir erarbeitet habe), dass es an den 68 Wirtschaftsschulen nur zwei Internate gibt und auch im Einzugsgebiet eine solche Schule fehlt, werde ich Ratsuchenden eine solche Laufbahn, auch wenn sie zur Begabung und Interesse des Kindes passen könnte, kaum ins Gespräch bringen. Das ist ein äußerliches Beispiel. Meist muss mehr bedacht werden, z.B. vom Kind her die familiäre Perspektive, die Vorkenntnisse und Belastbarkeit, von der Schule her die Anforderungen, das Profil, die Zusatzangebote. Nur ein Teil dieser Abwägungen wird dann Gegenstand des gemeinsamen Beratungsgesprächs zur Schullaufbahnberatung.