Beschlüsse der Arbeitsgruppe
„Oberstufe und Übergang zur Hochschule"
am 20.Mrz. 06:


Details zum Übergang zur Hochschule
1. Gestaltung des Hochschulzugangs bei nc
2. Kooperation mit der Hochschule im Vertiefungsfach / bei der Studienwahl

Details zur Oberstufe
3. Belegung = Einbringung
4. Unterrichtsvolumen 34 bis 38 WStd.
5. Schulversuch "Seminar" erweitern
6. Abitur mit 5 Bereichen
7. Zwei Stundentafeln

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1.: Gestaltung des Hochschulzugangs bei nc

a) In Artikel 44 des Entwurfs des bayerischen Hochschulgesetzes ist in Absatz 4, Satz 4 der Text "zumindest gleichrangig berücksichtigt werden." zu ersetzen durch "zumindest zu 2/3 berücksichtigt werden."
b) Danach ist folgender neuer Satz zu ergänzen: "Bei der Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung in Auswahlverfahren sind auch Landesquoten mit zu bewerten."
c) Schließlich ist zu ergänzen: "Eine von der Schule ausgestellte Bewertung besonderer Leistungen der Studienbewerber ist zu berücksichtigen."

Begründung:
Zu a): in die Abiturnote gehen Langzeitbeobachtung und Leistungserhebungen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ein. Diese Bewertung ist erheblich aussagekräftiger als  ein Aufsatz und ein 1/2-stündiges Gespräch.
Zu b): Die bekannten Unterschiede der Leistung der Abiturienten unter den Ländern sollten zugunsten bayerischer Bewerber berücksichtigt werden. Solange bundesweit einheitliche Maßstäbe fehlen (ein freier Wettbewerb „Abitur“ könnte so etwas anbahnen), muss wenigstens, wie früher bei der ZVS,  die Landesquote berücksichtigt werden. Damit könnte (Beispiel Kulturwirt) verhindert werden, dass wegen vieler auswärtiger Bewerber mit guten Noten, viele bayerische Bewerber leer ausgehen.
zu c): Schon heute werden besondere Leistungen, etwa im sozialen oder musischen Bereich von den Schulen in eigenen Schreiben bewertet. Die dahinter steckende Leistung und die Schreiben sollten durch eine Berücksichtigung in den Auswahlverfahren aufgewertet werden. Sie verbessern auch die Auswahl selbst.

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2: Kooperation mit der Hochschule im Vertiefungsfach / bei der Studienwahl

Der Artikel 24 des Entwurfs zum bayerischen Hochschulpersonalgesetz ist wie folgt im Absatz 1 zu ergänzen:
a) nach „akademische Rätin" wird ergänzt  „, Studienrat und Studienrätin im Hochschuldienst,"
b) im Absatz 2  ist zu ergänzen: "Studienräte und Studienrätinnen im Hochschuldienst sind angemessen an der Forschung zu beteiligen."

Begründung:
Sowohl die Hochschulreife als auch eine Verbesserung der Studienwahlvorbereitungen erfordern eine inhaltliche und personelle Verzahnung zwischen Hochschule und Oberstufe, die früher üblich war. Jetzt kann sie von der schulischen Seite her durch Studienräte und Studienrätinnen im Hochschuldienst geleistet werden. Studienräte/innen im Hochschuldienst sollen in der Regel fünf Jahre die Entwicklung ihres Faches in der Hochschule aktuell verfolgen und mitgestalten können, um mit diesen Erfahrungen wieder am Gymnasium die Vertiefung der Allgemeinbildung und die Studienvorbereitung unterstützen zu können.  Nach dem doppelten Abiturientenjahrgang 2011 kann dies personell erweitert werden.

Im Artikel 2 des Entwurfs des bayerischen Hochschulgesetzes ist folgender  neuer Absatz zwischen Absatz 5 und Absatz 6 zu ergänzen:
"Die Hochschulen pflegen die Zusammenarbeit mit den zur Hochschulreife führenden Schulen, insbesondere  zur Vertiefung der Allgemeinbildung, der Studierfähigkeit und Studienwahlvorbereitung."
Begründung:
Nur wenn es auf zu den Aufgaben der Hochschule gehört, die Vermittlung der Hochschulreife und die Studienvorbereitung zu unterstützen, wird es gelingen, diese schon heute oft zusätzlich geleistete Tätigkeit vieler Hochschullehrer als Teil ihrer regulären Arbeit anzuerkennen und weitere Hochschullehrer für diese Aufgabe zu gewinnen.

In Artikel 60 des Entwurfs des bayerischen Hochschulgesetzes ist folgende Änderung vorzunehmen:
nach dem Satz 3 ist folgender neuer Satz 4 zu ergänzen:
"Bei der Studienwahlvorbereitung in der Oberstufe dieser Schularten wirkt sie mit."
.Begründung:
das "Zusammenwirken " reicht dazu nicht aus (z.B. stundenweise im Vertiefungsfach des Gymnasium lehren, bei Studienwahlvorbereitung mitwirken.)

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3. bis 6.: Details zur Oberstufe
3. Belegung = Einbringung
4. Unterrichtsvolumen 34 bis 38 WStd.
5. Schulversuch "Seminar" erweitern
6. Abitur mit 5 Bereichen
7. Zwei Stundentafeln

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3. Alle in Jgst. 11 und 12 zu belegenden Unterrichtseinheiten sind auch einzubringen.

Begründung:

Wenn Belegung und Einbringungspflicht nicht übereinstimmen, führt dies zu einer großen Heterogenität im Unterricht. Diese Heterogenität, bei der einige Schüler sehr ernsthaft mitarbeiten, auch weil sie das Fach einbringen, andere aber oberflächlich nur so weit mitarbeiten, dass ihnen gerade noch die Belegung bestätigt wird, führt zu einer Reduzierung des Lernerfolgs aller Schüler und zu einer schlechten Vorbereitung auf das Studium.

Ein Stundenplan mit weniger Löchern, geringere Heterogenität und höhere Lernerfolge sind ein Vorteil für die bayerischen Schüler gegenüber Schülern aus Ländern, die keine Übereinstimmung von Einbringung und Belegpflicht haben.

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4. Es soll in der Jgst. 11 und 12 mit einem Unterrichtsvolumen zwischen 34 und 38 Wochenstunden gearbeitet werden.

Begründung:

Die Oberstufe des Gymnasiums bereitet in erster Linie auf das Studium vor. Die Modulhandbücher des Bachelorstudiums, die vom ersten Semesters an Leistungspunkte für die Abschlussprüfung vorsehen, gehen von einem Maß von 40 Stunden Arbeit pro Woche aus. Ein Schüler der Oberstufe hat mit 36 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten) 27 Arbeitsstunden. Ergänzt um sieben Stunden für Hausarbeiten kommt er somit auf 34 Stunden pro Woche. Eine niedriger Zahl bereit kaum auf den richtigen Umgang mit der Zeit vor, der im Studium in Zukunft ab dem ersten Semester geboten ist.

Für Hobbies und Jobs ist an einem Nachmittag, am Samstag und in den Ferien ausreichend Zeit.

Es geht auch nicht an, die Aufnahme weiterer Fächer in der Oberstufe zu fordern, gleichzeitig aber die Reduzierung auf 32 dreiviertel Stunden pro Woche realisieren zu wollen.

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5. Im laufenden Schulversuch "Seminar" ist Folgendes zusätzlich zu erproben:
  1. Durchführung der Seminare im Kurssystem (z.Z. K 12 und K 13)
  2. Seminar 1 wird mit dem Fach und dessen Lehrplan gekoppelt (= Vertiefungsfach)
Anmerkung:
Damit ensteht aus dem Seminar 1 und dem angekoppelten Fach das fünfstündige Vertiefungsfach. Es ist Abiturfach mit eigener (vertiefter) Aufgabenstellung. Im Vertiefungsfach kann auch eine Facharbeit (mit Präsentation auch als 5. Abiturfach möglich) angefertigt werden. Jedes Fach der 10. Klasse kann Vertiefungsfach sein.
Wenn ein Gymnasium in der 11. Klasse z.B. 80 Schüler und Schülerinnen hat, richtet es, nach dem Wahlergebnis Mitte der 10. Klasse, 5 Vertiefungsfächer ein.

Das Seminar 2 wird damit zum Seminar. Es beginnt mit dem für alle Schüler verbindlichen Modul "BuS" in mehreren Parallelkursen *), die - je nach Fortschritt in dieser systematischen Vorbereitung der Berufs- und Studienwahl - durch anderer Kurse, in der Regel aus den Bereich Wirtschaft/Recht bzw. Poltische Bildung oder Geographie (Geschichte ist ohnehin zweistündig verbindlich), ersetzt werden. Das Seminar dient der Persönlichkeitsentwicklung, der Studienwahl, der Erweiterung der Methodenkompetenz, dem Praxisbezug mit der Öffnung nach außen und fördert das fächerumfassende "Querdenken" z.B. "innovative Technik im Rahmen der Globalisierung" als Beitrag zur technischen, politischen und ökonomischen Bildung. Die Präsentation der Arbeitsergebnisse des Seminars (auch aus BuS) kann als Seminararbeit wie eine besondere Lernleistung in das Abitur (mit Präsentation als 5. Abiturfach) eingehen.
*) Wenn ein Gymnasium in der 11. Klasse z.B. 80 Schüler und Schülerinnen hat, richtet es, nach dem Ergebnis des Einstufungstests zu BuS Mitte der 10. Klasse, 5 zweistündige Seminare ein.

Begründung:

Konzentration und Vertiefung waren die Vorteile der Kollegstufe gegenüber der Oberstufe der sechziger Jahre, die unter dem Vorwurf des „Fächersalats" und unzureichender Studienvorbereitung reformiert werden musste.

Die Vertiefung (als typisches Merkmal des Gymnasiums im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Art. 9 (4) 2. genannt) sollte erhalten bleiben. Vertiefung bedeutet allerdings nicht einfache Addition weiterer Fachinhalte, sondern auch Intensivierung der bestehenden Fachinhalte, mit der Folge, dass auch der Einblick in wissenschaftliches Arbeiten und ein höheres Niveau im Abitur im Vertiefungsfach erreicht werden.

Schüler die das Vertiefungsfach (bzw. das Seminar 1) besuchen, erwerben umfangreicheres Wissen z.B. in der Fremdsprache einen erweiterten Wortschatz und mehr Grammatikkenntnisse. Es wäre sehr ungerecht, wenn diese Schüler nach dem vertieften Fremdsprachenunterricht das gleiche Abitur wie die Schüler schreiben müssten, die das Fach nicht vertieft haben.

Die Leistungskurse waren bei Schülern und Lehrern sehr beliebt. Ihr kompletter Verlust wird zu großer Verärgerung führen. Mit der Koppelung des geplanten Seminars 1 an ein Fach bei gleichzeitiger Vertiefung wird die Arbeitsmöglichkeit wenigstens eines Vertiefungsfaches, ähnlich dem Leistungskurs, erhalten bleiben, das dann auch Wissenschaftspropädeutik in Kooperation mit der Hochschule leisten kann.

Das Seminar (dies wird aus dem geplanten Seminar 2) kann drei der an der bisherigen Oberstufe kritisierten Mängel beheben:

  • fehlende systematische Studienwahlvorbereitung, die zu hohen Abbrecherquote und hohem Abschlussalter führt
  • Förderung der Persönlichkeitsbildung, die bisher zu kurz kam und auch mit der Vorbereitung auf ein erfolgreiches Studium zusammenhängt
  • Einübung der Teamarbeit und neuer Lern- und Präsentationsmethoden, Kooperation mit Einrichtungen außerhalb der Schulen.

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6. Abitur mit 5 Bereichen (davon 2 schriftlich und 2 mündlich) :
  • Deutsch mit Varianten,
  • Mathematik mit Varianten,
  • Fremdsprache mit Wahlmöglichkeit,
  • Vertiefungsfach (Profil),
  • Präsentation der Fach-, Seminararbeit oder Ersatzleistung.

Anmerkung:
Wer eines der 3 Abiturfächer D, M, Fs als Vertiefungsfach wählt, kann ein anderes 3-std. Fach in das Abitur nehmen: Statt M dann Ph o. Ch, statt D bzw. Fs dann Fs2 o. Fs3 oder Mu/Ku.
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7. Zwei Modelle der Stundentafel
Die angefügte Stundentafel (xls-Datei) enthält zwei Modelle, einmal eine undifferenziertere Oberstufe und alternativ dazu eine Oberstufe mit vier Profilen. Beide Varianten zeigen, dass das Konzept der Arbeitsgruppe auch in der Stundentafel realisierbar ist. Mehr ist mit der Stundentafel, die in der AG nicht diskutiert wurde, nicht beabsichtigt. Details können jederzeit verändert werden, soweit die Grundlagen unserer Zwischenbilanz gewahrt bleiben.
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Für diese Seite verantwortlich:
StD Werner Honal, Postfach 1203
85716 Unterschleißheim b. München

Kontakt: honal(ät)gmx.de
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